Kurhausbad + Neumannflügel Bad Kissingen – Umau zum Haus für Gesundheitsmanagement – LV 413.1 Laborausstattung Kühlschränke (Haus A)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Steben
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 95138
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freistaat.bayern/dokumente/behoerde/4221818546391
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kurhausbad + Neumannflügel Bad Kissingen – Umau zum Haus für Gesundheitsmanagement – LV 413.1 Laborausstattung Kühlschränke (Haus A)
Laborkühlschränke für das Laborgebäude des LGLs
Prinzregentenstraße 6, Bad Kissingen
5 St Laborkühlschränke
9 St Laborkühlschränke mit Ex-geschützten Innenraum
9 St Labor Kühl- und Gefrierkombination mit Ex-geschützten Innenraum
5 St Laborgefrierschränke mit Ex-geschützten Innenraum
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die bereits Leistungen mit Erfolg ausgeführt haben, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Mit dem Angebot sind für die Beurteilung der Eignung der Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit nach § 6a EU VOB/A vorzulegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt:
Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber In Frage stellt z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen den Bieter
oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§129 StGB),
Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242
StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263StGB), Subventionsbetrug
(§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283ff. StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7 / 17 einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justizanfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Angabe zur Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bieters.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamts sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG vorzulegen.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine
Gewerbeanmeldung sowie einen Berufs-/Handelsregisterauszug vorzulegen.
Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im
Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es die Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Angabe zu Arbeitskräften: Erklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch die Unterschrift des Angebotes mit abgegeben.
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Alternativ Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, welcher auf Verlangen vorgelegt wird.
Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Angabe von mindestens 3 aussagekräftigen Referenzen über in den letzten 3 Jahren fertig gestellte
vergleichbare Leistungen. Die Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben auf gesondertes Verlangen für die Referenzleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis in Anlehnung an das den Vergabeunterlagen beiliegende Muster vorzulegen.
Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die
Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Sicherheitsleistungen gem. § 9c EU VOB/A, § 17 VOB/B Zahlungen gem. § 16 VOB/B.
Bietergemeinschaften mit gesamtschuldnerischer Haftung jedes einzelnen Bietergemeinschaftsmitgliedes für die Gesamtbaumaßnahme werden zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.de