HWS Regensburg Westhafen Bauausführung M-E Technik und Umbau von Regenüberlaufbauwerken Referenznummer der Bekanntmachung: 032-01-2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
HWS Regensburg Westhafen Bauausführung M-E Technik und Umbau von Regenüberlaufbauwerken
Bauausführung M-E Technik (Ausstattung von Drängewasserschöpfwerken und Steuerung Schieber);
Umbau von 2 Regenüberlaufbauwerken (Einbau von 2 Schieber nebst Errichtung einer Trennwand aus Stahlbeton);
Erneuerung von Schachtdeckeln im Straßenbereich
Bauausführung M-E Technik (Ausstattung von Drängewasserschöpfwerken und Steuerung Schieber);
Umbau von 2 Regenüberlaufbauwerken (Einbau von 2 Schieber nebst Errichtung einer Trennwand aus Stahlbeton);
Erneuerung von Schachtdeckeln im Straßenbereich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=215554
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/215554
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/215554
Abschnitt IV: Verfahren
Wasserwirtschaftsamt Regensburg
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]