Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für kreiseigene Schulen im Landkreis München
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte für kreiseigene Schulen im Landkreis München
Der Landkreis München beabsichtigt die Ausstattung von Lehr- und Unterrichtsräumen sowie von Lehrerzimmern in kreiseigenen Schulen im Landkreis München mit mobilen Raumluftreinigungsgeräten. Die Ausstattung der Räume kann nach Wahl der Bewerber mit Geräten mit Filtertechnologie, mit UV-C-Technologie, Ionisations- oder Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien angeboten werden. Es kann dabei sinnvoll sein, Räume mit mehreren mobilen Geräten auszustatten. Die Leistungspositionen beziehen sich deshalb jeweils auf Räume bestimmter Größenkategorien und nicht auf einzelne Geräte.
Diverse kreiseigene Schulen im Landkreis München
Der Landkreis München beabsichtigt die Ausstattung von Lehr- und Unterrichtsräumen sowie von Lehrerzimmern in kreiseigenen Schulen im Landkreis München mit mobilen Raumluftreinigungsgeräten. Die Ausstattung der Räume kann nach Wahl der Bewerber mit Geräten mit Filtertechnologie, mit UV-C-Technologie, Ionisations- oder Plasmatechnologie oder Kombinationen aus diesen Technologien angeboten werden. Es kann dabei sinnvoll sein, Räume mit mehreren mobilen Geräten auszustatten. Die Leistungspositionen beziehen sich deshalb jeweils auf Räume bestimmter Größenkategorien und nicht auf einzelne Geräte.
Insbesondere sind folgende Kriterien zwingend zu beachten:
Luftwechselrate im Raum:
Vom Bieter ist zu dokumentieren, dass die Geräte den für die stündlich mindestens 5-fache Luftumwälzung notwendigen Volumenstrom tatsächlich leisten. Dieser Volumenstrom muss bei Geräten mit Filter-Technologie auch bei zunehmender Filterbeladung bis zum Zeitpunkt des Filterwechsels gewährleistet werden. Der Zeitpunkt des notwendigen Wechsels von Filter, UV-C Röhre, Ionisation- oder Plasmaeinheit ist anzugeben. Der ordnungsgemäße Betrieb der Geräte entsprechend der Spezifikationen muss durch geeignete Anzeigen für die Nutzer sichtbar sein.
Filterung bzw. Inaktivierung:
Die Geräte müssen über einen Filter der Klasse H13 / H14 verfügen oder Methoden, die es erlauben, mindestens 99,95 % der Viren beim einmaligen Durchströmen der Geräte zu inaktivieren. Dies ist bei Luftfiltern durch die verwendete Filterklasse und Dichtsitz des Filters gemäß DIN Norm zu belegen. Bei Geräten, die Strahlung oder Ladungen zur Inaktivierung der Viren nutzen, ist vom Bieter durch unabhängige Prüfnachweise die geforderte Effizient der Inaktivierung mit geeigneten Virenstämmen zu belegen.
Schallemission:
Die Geräte dürfen in der Betriebsstufe, die eine stündlich 5-fache Luftumwälzung gewährleistet, einen Schalldruckpegel von 40dB (A) nach ISO 11203 in 3 m Abstand nicht überschreiten. Die Einhaltung dieser Schallwerte ist von Bieter durch unabhängige Prüfnachweise zu dokumentieren. Können die Geräte auch bei anderen Volumenströmen betrieben werden, dann ist der Schalldruckpegel auch für die anderen Betriebsstufen nach ISO 11203 in 3 m Abstand nachzuweisen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=225697
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- Bei Lieferleistungen Muster, Beschreibungen oder Fotografien der zu liefernden Güter.
- Bei Lieferleistungen Bescheinigungen, die von als zuständig anerkannten Institutionen oder amtlichen Stellen für Qualitätskontrolle ausgestellt wurden, mit denen bestätigt wird, dass die durch entsprechende Bezugnahmen genau bezeichneten Güter bestimmten technischen Anforderungen oder Normen entsprechen.
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Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt München
SG 1.3.0.1 - Zentrale Vergabestelle und Einkauf
Mariahilfplatz 17
81541 München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Auf Antrag kann bei der Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und
der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB);
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB);
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB);
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr.
4 GWB).
Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages werden die Bieter darauf hingewiesen,
1. dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens auf Grund von Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten
nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem
Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die
Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an
die Vergabekammer wenden,
2. dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de