Rahmenvertrag über die Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Zubehör Referenznummer der Bekanntmachung: 503949
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90471
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://bi-management.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag über die Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Zubehör
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit der Bundesagentur für Arbeit über die Lieferung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und Zubehör.
Bundesweit
1. Lieferung von 120 AC Ladestationen mit einem Ladepunkt für den öffentlichen und halböffentlichen Bereich mit folgenden Merkmalen:
- 22 KW Ladeleistung
- 3-phasiger Anschluss, 32 A Nennstrom
- Ladebetriebsart Mode 3 gemäß IEC 61851-1
- fest angeschlossenes AC-Typ 2 Ladekabel min. 5 m Länge gemäß DIN EN 62196-2
2. Lieferung von 80 AC Ladestationen mit zwei Ladepunkten für den öffentlichen und halböffentlichen Bereich entsprechend den unter Ziff. 1 aufgeführten Spezifikationen. Der Rahmenvertrag berechtigt die internen Dienststellen der BA zum Leistungsabruf von Ladestationen. Die zu beliefernden Standorte sind daher verschieden und befinden sich im gesamten Bundesgebiet.
Der AG erhält das einseitige Optionsrecht, innerhalb der Vertragslaufzeit die ausgeschriebene Menge für die AC Ladestationen mit einem und zwei Ladepunkten zu den angebotenen Preisen um jeweils 50 % zu erhöhen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorlage eines Handelsregisterauszuges, nicht älter als 6 Monate.
2. Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Nachweis: Vorlage einer Eigenerklärung.
3. Angabe des Kreditrahmens Nachweis: Erklärung des kreditgewährenden Instituts, aus der die Höhe des eingeräumten Kreditrahmens sowie die durchschnittliche Inanspruchnahme des Kreditrahmens der letzten sechs Monate hervorgeht.
4. Absicherung Schadensfall Nachweis: Vorlage einer Haftpflichtversicherungspolice oder entsprechende Deckungszusage.
5. Referenzen der letzten 5 Jahre (max. 3 Referenzen).
Nachweis: Vorlage einer Eigenerklärung in Form einer Referenzliste mit folgenden Angaben:
- Kurzbeschreibung der ausgeführten Leistungen
- Auftraggeber
- Ansprechpartner des Auftraggebers
- Art des Vertragsverhältnisses (z.B. Rahmenvertrag, gemischter Vertrag Liefer-Werkvertrag)
- Auftragsvolumen in Euro
- Liefermenge
- Liefertreue im Sinne der Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen
- Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung.
6. Lieferkettenmanagement
Nachweis: Beschreibung des Lieferkettenmanagements durch Eigenerklärung.
7. Kriterium: Qualitätsmanagement
Nachweis: Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität bei der Abwicklung der jeweiligen Bestellungen durch Eigenerklärung oder Vorlage eines Zertifikates nach DIN EN ISO 9001.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eigenerklärung bzgl. der Ausschlussgründe nach § 123 Abs.1 Nr.1-10 GWB.
2. Eigenerklärung zu § 123 Abs.4 Nr.1 GWB.
3. Eigenerklärung zu § 124 Abs.1 Nr.1 GWB.
4. Eigenerklärung zu § 124 Abs.1 Nr.2 GWB.
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Für den Fall, dass sich ein Bewerber, gegebenenfalls auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen will, sind die unter Ziff. 1-7 genannten Anforderungen auch von dem sich verpflichtenden Unternehmen vorzulegen.
Die Bewerber, die sich zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen wollen, müssen mit Abgabe der Teilnahmeunteralgen eine Verpflichtungserklärung nach dem Formblatt 236 abgeben, wonach dem Bieter / der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragsvergabe die erforderlichen Ressourcen des Nachunternehmers zur Verfügung gestellt werden.
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Bei der Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen gilt weiter folgendes:
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Der Bieter hat ein Unternehmen, welches die geforderten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.1-5 VOB/A vorliegen, zu ersetzen. Ferner hat der Bieter ein Unternehmen, bei dem Ausschlussgründe gemäß § 6e EU Abs.6 vorliegen, zu ersetzen.
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Nimmt ein Bewerber oder Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften Bewerber oder Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsdurchführung (§ 6d EU (2) VOB/A).
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Bei Bewerbung einer Bietergemeinschaft ist die im Original unterschriebene Bietergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters und Bestätigung der gesamtschuldnerischen Haftung im Auftragsfall vorzulegen.
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Hinweise zur Datenverarbeitung nach der DSGVO stehen unmittelbar unter o.g. Adresse zum download bereit. Wir bitten um Beachtung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs.6 GWB 2019 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB 2019 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs.1 Nr.2 GWB 2019. § 134 Abs.1 Satz 2 GWB 2019 bleibt unberührt.