Reinigungsdienstleistungen ANKER-Manching-Ingolstadt und Dependancen Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-21-6
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen ANKER-Manching-Ingolstadt und Dependancen
Unterhalts- und Glasreinigungen in der ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt und den 3 Ingolstädter Unterkunfts-Dependancen aufgeteilt in jeweils 4 Lose.
Unterhaltsreinigung MIK
ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt und Immelmannstr. 7 und 11, 85077 Manching
- Unterhaltsreinigung in den in Ziffer 1 a) LV aufgeführten Gebäuden/Gebäudemodulen
- Sonderreinigung gem. Ziffer 3 LV
Unterhaltsreinigung P3
Unterkunfts-Dependance P3, Manchinger Straße 158, 85053 Ingolstadt
- Unterhaltsreinigung in den in Ziffer 1 a) LV aufgeführten Gebäuden/Gebäudemodulen
- Sonderreinigung gem. Ziffer 3 LV
Unterhaltsreinigung MC
Unterkunfts-Dependance MC, Marie-Curie-Straße 13, 85055 Ingolstadt
- Unterhaltsreinigung in den in Ziffer 1 a) LV aufgeführten Gebäuden/Gebäudemodulen
- Sonderreinigung gem. Ziffer 3 LV
Unterhaltsreinigung NBS
Unterkunfts-Dependance NBS, Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt
- Unterhaltsreinigung in den in Ziffer 1 a) LV aufgeführten Gebäuden/Gebäudemodulen
- Sonderreinigung gem. Ziffer 3 LV
Glasreinigung MIK
ANKER-Einrichtung Manching / Ingolstadt, Am Hochfeldweg 20, 85051 Ingolstadt und Immelmannstr. 7 und 11, 85077 Manching
- Beidseitige Glas- und Fensterreinigung in den in Ziffer 1 a) aufgeführten Gebäuden / Gebäudemodulen
- Sonderreinigung gem. Ziffer 3
Glasreinigung P3
Unterkunfts-Dependance P3, Manchinger Straße 158, 85053 Ingolstadt
- Beidseitige Glas- und Fensterreinigung in den in Ziffer 1 a) aufgeführten Gebäuden / Gebäudemodulen
- Sonderreinigung gem. Ziffer 3
Glasreinigung MC
Unterkunfts-Dependance MC, Marie-Curie-Straße 13, 85055 Ingolstadt
- Beidseitige Glas- und Fensterreinigung in den in Ziffer 1 a) aufgeführten Gebäuden / Gebäudemodulen
- Sonderreinigung gem. Ziffer 3
Glasreinigung NBS
Unterkunfts-Dependance NBS, Neuburger Straße 105, 85057 Ingolstadt
- Beidseitige Glas- und Fensterreinigung in den in Ziffer 1 a) aufgeführten Gebäuden / Gebäudemodulen
- Sonderreinigung gem. Ziffer 3
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung MIK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung P3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50829
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung MC
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung NBS
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung MIK
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung P3
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung MC
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung NBS
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 des Gesetzesgegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Wirtschaftsteilnehmers in Frage stellen.
Eigenerklärung, dass der Wirtschaftsteilnehmer in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro verhängt wurde.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Falls der Wirtschaftsteilnehmer die vorstehenden Erklärungen nur eingeschränkt abgeben kann, hat er auf einer eigens zu erstellenden gesonderten Anlage darzulegen, welche Ausschlussgründe betroffen sind und welche Maßnahmen zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 1 und § 123 Abs. 4 Satz 2 GWB ergriffen wurden.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurden.
Falls die Bewerbung/das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Wirtschaftsteilnehmer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 EStG jeweils auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einreichen.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 2 von 12 Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Der Wirtschaftsteilnehmer legt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen Versicherungsträgers oder Gleichwertiges vor.
Gemäß Formblatt L 124 EU Ziffer I, Seite 3 von 12 Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation (Ausschlussgrund bei Nichterfüllung):
Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers nicht in Liquidation befindet.
Alternativ hierzu: Eigenerklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und der Wirtschaftsteilnehmer den Insolvenzplan auf Verlangen vorlegen wird.
Gemäß Preisblatt Los 1 (vgl. Excel-Datei "08 Los 1 Anlage MIK Teil C") - Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:
Mindestjahresreinigungsstunden iHv 18.900 Stunden pro Jahr gemäß Preisblatt des Loses 1 dürfen nicht unterschritten werden, da das Angebot ansonsten nicht in der Wertung berücksichtigt wird.
Gemäß Preisblatt Los 2 (vgl. Excel-Datei "08 Los 2 Anlage P3 Teil C") - Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:
Mindestjahresreinigungsstunden iHv 10.200 Stunden pro Jahr gemäß Preisblatt des Loses 2 dürfen nicht unterschritten werden, da das Angebot ansonsten nicht in der Wertung berücksichtigt wird.
Gemäß Preisblatt Los 3 (vgl. Excel-Datei "08 Los 3 Anlage MC Teil C") - Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:
Mindestjahresreinigungsstunden iHv 2.800 Stunden pro Jahr gemäß Preisblatt des Loses 3 dürfen nicht unterschritten werden, da das Angebot ansonsten nicht in der Wertung berücksichtigt wird.
Gemäß Preisblatt Los 4 (vgl. Excel-Datei "08 Los 4 Anlage NBS Teil C") - Ausschlussgrund bei Nichterfüllung:
Mindestjahresreinigungsstunden iHv 2.500 Stunden pro Jahr gemäß Preisblatt des Loses 4 dürfen nicht unterschritten werden, da das Angebot ansonsten nicht in der Wertung berücksichtigt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist zulässig solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen An-gaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).