RV zur Erstellung und Anpassung von Software Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2021-0012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV zur Erstellung und Anpassung von Software
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Entwicklung und Anpassung von Software und weiteren Leistungen in verschiedenen Technologiebereichen.
Die Rahmenvereinbarung soll mit einer Grundlaufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden mit zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere 12 Monate.
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
Es handelt sich hauptsächlich um projektbezogene, werkvertragliche Leistungen zur Software-Entwicklung, Software-Anpassung und weitere Leistungen, d.h. um Dienstleistungen, die nicht weisungsgebunden sind.
Beispiele für solche Leistungen zur Erstellung und Anpassung von Software sind nachfolgend aufgeführt:
- Anbindung von Redaktions-, Produktions- und Distributionssystemen an die Middleware.
- Weiterentwicklung von Software-Modulen zur Kapazitäts- und Ressourcenplanung von Produktionsressourcen (Resman).
- Integration von ARD spezifischen Anwendungen (MDH mit MEDAS) in die Systemumgebungen des Bayerischen Rundfunks.
- Entwicklung einer crossmedialen Distributionsplanung.
Eine detaillierte Beschreibung der Leistungen ist in den Vertragsunterlagen angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe APPSfactory GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.appsfactory.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY5E
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der in Kapitel 3.5.7 genannten Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.