PRIO1 N - Stahl-Glas-Türen Referenznummer der Bekanntmachung: KB.1235.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80337
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen-klinik.de
Abschnitt II: Gegenstand
PRIO1 N - Stahl-Glas-Türen
München KIinik Bogenhausen, Prioritäre Bestandssanierung - Prio1 Nord
München Klinik Bogenhausen Englschalkinger Straße 77 81925 München
- ca. 1 Stück Rohrrahmenelement in Stahl-Glas-Ausführung, T30-1-RS, 2,725mx2,255m
- ca. 4 Stück Rohrrahmenelement in Stahl-Glas-Ausführung, T30-2-RS, 2,40mx2,60m
- ca. 1 Stück Rohrrahmenelement in Stahl-Glas-Ausführung, T30-2-RS, 2,65mx2,60m
- ca. 3 Stück Drehflügelantrieb für 2-flg. Tür, mit Schließfolgeregelung
- ca. 4 Stück Fluchtwegsteuerterminal, mit Alarm und Schlüsselschalter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
PRIO1 N - Stahl-Glas-Türen
Ort: Feldkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y32RBD7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig,
soweit:
1) die Antragstellerin/ der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von
10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
der Auftraggeberin gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.