FKB Referenznummer der Bekanntmachung: V032
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Garching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tumint-energy.de
Abschnitt II: Gegenstand
FKB
Gegenstand des Auftrags ist die ist die Konzeptionierung, Auslegung, Lieferung und Inbetriebnahme von Pilotanlagen zur Herstellung von Elektroden- und Elektrolytschichten für den Einsatz in großformatigen Festkörperbatterien (FKB) in Garching. Einzelheiten sind in der Leistungsbeschreibung (Lastenheft nach VDI 2519) geregelt.
Gegenstand des Auftrags ist die Herstellung von zwei Neuanlagen für die Schichtherstellung von sulfid-basierten Festkörperbatterien für den industriellen Einsatz. Die Schichtherstellung (als R2R-Prozesse) umfasst dabei die Prozessschritte Beschichten, Trocknen, Kalandrieren und optional Zuschneiden. Hierbei ist die besondere Anlagen- und Gefahrensicherung zu beachten, welche sich durch die verwendeten Materialien (s. 3.2.1) ergibt. Die spezielle Auslegung der Anlagen mittels einer Umhausung, z.B. einem Micro-Environment, ist aufgrund der auftretenden Hydrolyse (Reaktion mit Wasser, bei der toxische Gase, wie z.B. H2S, entstehen) auszuführen unter Berücksichtigung der geltenden behördlichen Auflagen bezüglich der Grenzwerte von entstehenden Gasen (s. 4.4 sowie 4.5.12).
Die auftragsgegenständlichen Anlagen sind aufgeteilt in zwei separate Anlagen. Auf der ersten Anlage soll die Beschichtung und das Trocknen sulfid-basierter Komponenten der Festkörperbatterie in R2R-Prozessen erfolgen. Dabei sind die Verfahren der Rakel- und Schlitzdüsenbeschichtung sowie die Konvektionstrocknung zu wählen. Auf der zweiten Anlage sollen die entsprechenden Komponenten durch Kalandrieren verdichtet werden. Als Option soll auf einer der beiden Anlagen zusätzlich eine Vereinzelungseinheit angebracht sein. Der Auftraggeber (AG) weist bereits Kompetenzen bei den zu verwendenden Verfahren zur Schichtherstellung auf.
Durch die Beschaffung von industrienahen Anlagen soll der Übergang der Verarbeitung von Materialien auf Labormaßstab zum Industriemaßstab untersucht werden. Das zu verarbeitende Material wird vom AG bereitgestellt und ist in 3.2.1 spezifiziert.
Ziel des Projekts ist die Industrialisierung der bisher nur auf Labormaßstab befindlichen Technologien für Beschichtung, Trocknen und Vereinzeln (als Option) für das hier definierte Materialsystem (s. Abschnitt 3.2.1). Hierbei stehen die Aspekte der Prozessierbarkeit der Materialien, Reproduzierbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Hochskalierung im Fokus. Die Einhaltung von Sicherheitsstandards und ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung sind stets zu beachten.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber wird die drei geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine drei (3) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Referenzen des Bewerbers gemäß Kapitel II.1.3.10 der Vergabeunterlagen:
a) Merkmal 1: Auftragssumme netto ab [Betrag gelöscht] EUR
Auftragssumme in EUR netto: Punkte
< 500.000 :0 Punkte
>=500.000-750.0000:1 Punkt
>=750.000-1.000.000 :2 Punkte
>=1.000.000 :3 Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium je Referenz : 3 Punkte
b) Merkmal 2: Auftrag bezog sich auf Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion
Die im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage TW2) angegebenen Referenzprojekte des Bewerbers werden im Hinblick auf die Zuordnung des Auftrags als Auftrag, dass sich auf Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion bezog, wie folgt bepunktet:
der Auftrag ist in keinem Aspekt vergleichbar zu Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion:0 Punkte
der Auftrag ist in nur wenigen Aspekten vergleichbar zu Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion:1 Punkt
der Auftrag ist in seinen Aspekten überwiegend vergleichbar zu Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion :2 Punkte
der Auftrag ist in seinen Aspekten nahezu bis komplett vergleichbar zu Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion :3 Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium je Referenz: 3 Punkte
c) Merkmal 3: state-of-the art-Lösung
Auftrag/Lieferleistung war mindestens als state-of-the art-Lösung zu verstehen. State of the Art bedeutet hierbei, dass sämtliche Prozessparameter über ein zentrales Display von den Bedienenden eingestellt werden können und diese während des Betriebs zusammen mit den Produktparametern aufgezeichnet werden. Dabei können alle Parameter in entsprechenden Stufen eingestellt werden. Die Anlage verfügt außerdem über Einrichtungen zur Reinigung und Ausrichtung der Substratfolien, sowie die entsprechende Flexibilität hinsichtlich der Verarbeitung verschiedener Materialsysteme. Eingriffe können an allen relevanten Stellen jederzeit vorgenommen werden. Die im Formblatt "Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung" (Anlage TW2) angegebenen Referenzprojekte des Bewerbers werden im Hinblick auf Auftrag/Lieferleistung war mindestens als state-of-the art-Lösung zu verstehen wie folgt bepunktet:
der Auftrag entspricht nicht der beschriebenen state-of-the art-Lösung :0 Punkte
Der Auftrag entspricht in einigen Aspekten der state-of-the art-Lösung :1 Punkt
Der Auftrag entspricht großteils der in Fachkreisen bekannten state-of-the art-Lösung (bzw. ist technisch veraltet) :2 Punkte
Der Auftrag entspricht in allen Aspekten der in Fachkreisen bekannten state-of-the art-Lösung bzw. ist darüber hinaus als innovativ zu sehen:3 Punkte
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Kriterium je Referenz: 3 Punkte
Insgesamt können für die drei Referenzen also maximal 27 Punkte erzielt werden (3x9 Punkte).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB
2. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 4 GWB
3. Eigenerklärung gemäß § 124 GWB
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 Abs. 1 Nrn. 1-4 SchwarzArbG
5. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
6. Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister
1. Eigenerklärung des Bewerbers, dass er eine Betriebshaftpflichtversicherung
a) mit Deckungssummen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, Sachschäden und sonstige Schäden
b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen un-terhält.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Er-satzleistung als vorstehend unter a)-b) genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vor-stehenden Anforderungen unter a)-b) anpassen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften ist eine solche Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers, jeweils der letzten drei (3) ab-geschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto pro Geschäftsjahr in jedem der drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020). Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Letztgenannter Wert ist maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforde-rung.
s. vorstehend 1. und 2.
1. Eigenerklärungen über drei vergleichbare Referenzprojekte zu Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/ Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion des Bieters aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020), jeweils mit Angabe der Leistung, des Leistungszeitraums, des Auftragswerts und des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Email-Adresse), mit folgenden weiteren Mindestanforderungen:
- zwei Referenzprojekte für den Bereich Batterieproduktion für unterschiedliche OEM, davon mind. eines in einem europäischen Staat.
- Des Weiteren ein Referenzprojekt aus dem Forschungsbereich (Hochschule oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen).
- Eines der drei Referenzprodukte muss die Fähigkeit zur Konzeption/Herstellung geeigneter Verkettung von Anlagen zum Materialtransfer beinhalten.
Darüber hinaus müssen die folgenden Merkmale für jede Referenz erfüllt sein (Mindestanforderungen):
a) Merkmal 1: Auftragssumme netto mindestens [Betrag gelöscht] EUR
b) Merkmal 2: Auftrag bezog sich auf Konzeption/ Entwicklung /Herstellung/Aufbau und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen für Batterieproduktion
c) Merkmal 3: Auftrag/Lieferleistung war mindestens als state-of-the art-Lösung zu verstehen. State of the Art bedeutet hierbei, dass sämtliche Prozessparameter über ein zentrales Display von den Bedienenden eingestellt werden können und diese während des Betriebs zusammen mit den Produktparametern aufgezeichnet werden. Dabei können alle Parameter in entsprechenden Stufen eingestellt werden. Die Anlage verfügt außerdem über Einrichtungen zur Reinigung und Ausrichtung der Substratfolien, sowie die entsprechende Flexibilität hinsichtlich der Verarbeitung verschiedener Materialsysteme. Eingriffe können an allen relevanten Stellen jederzeit vorgenommen werden.
Folgende Angaben sind zu den Referenzprojekten zu machen:
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung)
- des Auftraggebers (mit Ansprechpartner und Email-Adresse).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
s. vorstehend 1.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PRBDC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftrags-vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.