He3-Kryostat mit Magnet EP II 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000616
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uni-wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
He3-Kryostat mit Magnet EP II 2021
Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens vergibt der Freistaat Bayern (Auftraggeber) – hier vertreten durch die Julius-Maximilians-Universität Würzburg – die Beschaffung eines He3-Kryostaten mit Magnet für den Lehrstuhl für Experimentelle Physik II an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg gemäß dem Leistungsverzeichnis des Verfahrens.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist im Vergabeportal eVergabe unter Produkte /
Leistungen aufgeführt.
Der Kriterienkatalog ist ebenfalls in der eVergabe zu finden.
Alle Preise sind unter Produkte / Leistungen in Euro inklusive eventuell anfallender Zölle
(diese sind vom Auftragnehmer vorab festzulegen), Abgaben und exklusive
Umsatzsteuer anzugeben.
Für die Beschaffung steht ein maximales Budget von [Betrag gelöscht] Euro inklusive eventuell
anfallender Zölle (diese sind vom Auftragnehmer vorab festzustellen), Abgaben und
Umsatzsteuer zur Verfügung.
Es können grundsätzlich nur Angebote gewertet werden, die innerhalb des Budgets liegen.
Ein Skonto findet bei der Bewertung der Angebote keine Berücksichtigung.
Der angebotene Bruttopreis (inklusive eventuell anfallender Zölle, Abgaben und
inklusive Umsatzsteuer) wird als Festpreis vereinbart. Etwaige Änderungen des
Umsatzsteuersatzes nach Zuschlagserteilung können zu keiner Erhöhung des
Bruttopreises führen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
He3-Kryostat mit Magnet EP II 2021
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit nicht nach Maßgabe des § 160
Abs. 3 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nrn. 1 – 3 GWB genannten
Fristen gerügt worden sind. Rügen sind an folgende Adresse zu richten:
Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Referat 3.3 Einkauf
Sanderring 2
97070 Würzburg
Die Universität Würzburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.
Wird einer Rüge nicht abgeholfen, so ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig,
soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Universität Würzburg, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist schriftlich bei
der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Sofortige Beschwerde (§ 171 GWB)
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 171 Abs. 1 GWB). Die
sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Nachprüfungsantrag nicht
innerhalb der Frist des § 167 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 167 Abs. 2 GWB). Die sofortige Beschwerde ist
binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung, im Fall des § 167 Abs. 2 GWB
mit dem Ablauf der Frist beginnt, schriftlich bei dem Beschwerdegericht einzulegen. Die sofortige Beschwerde
ist zugleich mit ihrer Einlegung zu begründen. Für die sofortige Beschwerde ist das Oberlandesgericht München
– Vergabesenat zuständig, der darüber entscheidet.
Auf die Präklusionsvorschrift des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]