Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-starnberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI)
Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI) für den Neubau einer Fachoberschule mit Tiefgarage in Starnberg.
Der Landkreis Starnberg benötigt für den Neubau der Fachoberschule (FOS) Starnberg Fachplanungsleistungen Bauphysik – Wärmeschutz und Energiebilanzierung – Bau- und Raumakustik (Leistungsphasen 1 – 8 HOAI).
Die vorliegende Bauaufgabe beinhaltet die Planung und Errichtung einer Fachoberschule auf dem Grundstück des Landkreises Starnberg am Seilerweg.
Mögliche Vertragsverlängerungen z.B. bei Gewährleistungsunterbrechung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige der juristischen Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen
Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch
Richtlinie 2.13/55/EU) zu tragen oder;
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und / oder im Falle der Auftragserteilung tätig werden und ihre Dienstleistungserbringung nach der Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
- tätigkeitsbezogener Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mind. 100.000,00 € netto pro Geschäftsjahr;
- tätigkeitsbezogener Mindestumsatz der letzten drei Geschäftsjahre mind. 100.000,00 € netto pro Geschäftsjahr
- Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung:
Im Auftragsfall muss eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung über mindestens
- 3,0 Mio. € für Personenschäden,
- 1,0 Mio. € für sonstige Sach- und Vermögensschäden, (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler)
pro Jahr zweifach maximiert, spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung abgeschlossen sein. Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit und der Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten. Der Versicherungsschutz ist einen Tag nach Ablauf der zwei Wochen, unaufgefordert nachzuweisen.
Alle Referenzprojekte Bauphysik müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen im Zeitraum ab 01.01.2013 mit der Leistungsphase 2 begonnen und bis zum Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote mindestens bis Abschluss der Leistungsphase 5 im Sinne des § 55 HOAI fertiggestellt (abgenommen) sein.
Alle der angegebenen Referenzprojekte müssen mindestens der Gebäudeklasse 3 oder höher entsprechen. (Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BayBO).
Darüber hinaus müssen alle angegebenen Referenzprojekte Bauphysik, in der Gesamtschau mindestens folgende (zusätzliche) Mindestanforderungen erfüllen:
- Mindestens zwei (2) der angegebenen Referenzprojekte müssen Referenzobjekte beinhalten, bei denen es sich um einen Sonderbau (Art. 2 Abs. 4 Nr. 1-13 BayBO) handelt.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss die Leistungsphase 8 gem. § 55 HOAI mit Ablauf der Frist zur Einreichung der Erstangebote abgeschlossen sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte müssen die Bauwerkskosten (KGR 300 bis 400 nach DIN 276) mind. 20 Mio. EUR netto betragen (haben).
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Neubauprojekt handeln.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss es sich um ein Bauvorhaben im Zusammenhang mit Fördermitteln und der Verpflichtung zur Ausschreibung der Baugewerke nach öffentlichem Vergaberecht gehandelt haben.
- Mindestens eines (1) der angegebenen Referenzprojekte muss mit der Maßgabe der Barrierefreiheit gemäß/analog DIN 18040 geplant worden sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss ein Gebäude mit dem Energiestandard eines Passivhauses (gemäß Passivhaus Projektierungspaket PHPP) oder einem höherwertigeren Energiestandard fachlich geplant worden sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss der Schallschutz von schutzbedürftigen Räumen (DIN 4109) gegen Außenlärm mit passiven Lärmschutzmaßnahmen (Eigenschutz) fachlich geplant worden sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss die Planung der Hörsamkeit in Räumen gemäß DIN 18041 für Räume der Raumgruppe A unter inklusiven Anforderungen Bestandteil der Planung gewesen sein und die wirksame bauliche Umsetzung messtechnisch nachgewiesen worden sein.
- Bei mindestens einem (1) der angegebenen Referenzprojekte muss die Bewertung von Einflüssen von Erschütterungen durch Schienenfahrzeuge auf das zu (be-)planende Gebäude Bestandteil des Projektes (gewesen) sein.
In der Gesamtschau werden die (zusätzlichen) Anforderungen (= „-" Spiegelstriche) beispielsweise erfüllt, wenn das Referenzprojekt 1 nur die erste Anforderung erfüllt. Das Referenzprojekt 2 keine der genannten Anforderungen und das Referenzprojekt 3 dafür alle zehn (10) Anforderungen erfüllt.
Treffen die o.g. Mindestanforderungen nicht zu, wird das Unternehmen nicht weiter berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Starnberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.5) Der Auftrag wird als ein Los ausgeschrieben, so dass der geschätzte Gesamtwert identisch zum geschätzten Mittelwert an Honorar 120.000 € netto beträgt.
Der Bewerber/Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber/Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz bzw.
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 € belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe- und Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform eingestellt. Der Vergabeunterlagen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf dem eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern.
Die Einreichung von Angeboten ist ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal möglich. Die Einreichung von schriftlichen
Angeboten ist nicht zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Starnberg
Postleitzahl: 82319
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://www.lk-starnberg.de/