Sicherheits- und Empfangsdienste Referenznummer der Bekanntmachung: 021-21-1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Empfangsdienste
Zugangskontrolldienste in den verschiedenen Lesesälen sowie Streifengänge in zwei Lesesälen als auch im gesamten Haus der Bayerischen Staatsbibliothek
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Hauptgebäude in der Ludwigstraße 16, 80539 München, sind während der Öffnungszeiten Zugangskontrolldienste (Ein- und Ausgangskontrolle) im Allgemeinen Lesesaal, Zeitschriftenlesesaal, Aventinus-Lesesaal, Lesesaal Handschriften und Alte Drucke und Ostlesesaal zu leisten. Die Lesesäle haben verschiedene Öffnungszeiten und sind zugangsbeschränkt, d.h. Besucher müssen einen Platz reservieren oder eine andere Zugangsberechtigung vorweisen. Weiterhin sind Streifengänge im Allgemeinen Lesesaal und im Zeitschriftenlesesaal sowie im gesamten Haus durchzuführen (Mobiler Wachdienst).
Verlängerungsmöglichkeit: Zweimal um jeweils 12 Monate
Falls durch gesetzliche Corona-Auflagen weiterhin eine Begrenzung der Besucherzahlen in der Bibliothek erforderlich wird, muss zusätzlich auf Anforderung durch den Auftraggeber Montag bis Freitag zu den Öffnungszeiten des Ortsleihbereichs (i.d.R. von 10:00 – 19:00 Uhr) Empfangsdienst in der Eingangshalle geleistet werden (Regieleistung/optional während der Corona-Pandemie).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes: Der Bieter ist nicht zur Eintragung in ein Berufs- / Handelsregister verpflichtet, kann aber - auf Verlangen - die erlaubte Berufsausübung auf andere Weise nachweisen
a) Mindestjahresumsatz: Angabe der ("allgemeinen") Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
b) Betriebshaftpflichtversicherung: Es muss eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung bestehen. Die Versicherung muss über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg aufrechterhalten werden.
zu a) Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn der vom Bieter angegebene durchschnittliche Jahresumsatz mindestens 600.000 € (netto) beträgt.
zu b) Es muss eine ungekündigte Betriebshaftpflichtversicherung bestehen. Die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung beträgt mindestens
- 3 Mio. Euro für Personenschäden
- 3 Mio. Euro für Sachschäden
- 3 Mio. Euro für Vermögensschäden
- 1 Mio. Euro für Tätigkeitsschäden
- [Betrag gelöscht] Euro für Abhandenkommen bewachter Sachen
- [Betrag gelöscht] Euro für Verluste von Schlüsseln, Transpondern, Codekarten
a) Zum Nachweis der Eignung sind mindestens drei mit dem Ausschreibungsgegenstand in Leistungsart vergleichbare Aufträge/Referenzen möglichst innerhalb der letzten 3 Jahre aufzuführen. Aufträge, die vor mehr als drei Jahren beendet worden sind, werden grundsätzlich nicht berücksichtigt.
b) Der Bieter gibt die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl und die durchschnittliche Zahl seiner Führungskräfte der letzten drei Jahre an
zu a)
- Mindestens drei mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbare Aufträge
- Mindestens eine der aufgeführten Referenzen muss von einer Bibliothek oder einer anderen öffentlichen Kultureinrichtung sein.
- Das jährliche Auftragsvolumen von mindestens einer der aufgeführten Referenzen muss wenigstens 50 % (200.000 €) des ausgeschriebenen jährlichen Volumens betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.