Erschließungsträgervertrag für Baugebiet 7c „Östliche Stadtranderweiterung“ in der Stadt Königsbrunn Referenznummer der Bekanntmachung: Königsbrunn_2021_08
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königsbrunn
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Postleitzahl: 86343
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erschließungsträgervertrag für Baugebiet 7c „Östliche Stadtranderweiterung“ in der Stadt Königsbrunn
Die Stadt Königsbrunn schreibt einen Erschließungsträgervertrag für die Entwicklung des Baugebiets Nr. 7c „Östliche Stadtranderweiterung“ aus. Der nördliche Teilbereich umfasst eine Fläche von ca. 17 ha mit ca. 10 ha Wohnbauland. Der südliche Teilbereich umfasst weitere ca. 6 ha mit ca. 3,5 ha Wohnbauland. Insgesamt sollen ca. 500 Wohneinheiten entstehen. Die Erschließung des Baugebiets soll durch einen Erschließungsträger erfolgen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Königsbrunn schreibt einen Erschließungsträgervertrag für die Entwicklung des Baugebiets Nr. 7c „Östliche Stadtranderweiterung“ aus. Der nördliche Teilbereich umfasst eine Fläche von ca. 17 ha mit ca. 10 ha Wohnbauland. Der südliche Teilbereich umfasst weitere ca. 6 ha mit ca. 3,5 ha Wohnbauland. Insgesamt sollen ca. 500 Wohneinheiten entstehen. Die Erschließung des Baugebiets soll durch einen Erschließungsträger erfolgen.
Der Erschließungsträger soll verpflichtet werden, auf eigene Kosten die kompletten Erschließungsanlagen inkl. der erforderlichen Lärmschutzeinrichtungen durch Dritte planen (ab LPh 5 Ausführungsplanung) und herstellen zu lassen. Die Erschließung umfasst
- die Freilegung der öffentlichen Erschließungsflächen (ggf. mit Bodenarchäologie, Altlastensanierung und Kampfmittelbeseitigung),
- Herstellung der zukünftig öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen inkl. der Eigentümerwege,
- Herstellung der für die Grundstücksversorgung und -entsorgung dienenden Anlagen zur Grundstücksentwässerung und Trinkwasserversorgung sowie Schmutzwasserentsorgung,
- Herstellung der öffentlichen Grünflächen inkl. Kinderspielplätze,
- Herstellung notwendiger Immissionsschutzanlagen und
- Veranlassung der Spartenherstellung durch Spartenträger mit Koordination,
- einschließlich erforderlicher Veränderungen und Anpassungen von bestehenden Erschließungsanlagen.
Die Erschließungsplanung ist grundsätzlich erst bis zur LPh 3/4 (Entwurfs-/Genehmigungsplanung) bereits von der Auftraggeberin beauftragt worden. Der Erschließungsträger verpflichtet sich, die Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Freianlagen ab der LPh 5 (Ausführungsplanung) und die anschließenden Bauleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben. Hiervon ausgenommen ist nur die Objektplanung der Verkehrsanlagen, die von der Auftraggeberin bereits bis zur LPh 9 vergeben worden ist und vom Erschließungsträger übernommen werden soll.
Der Erschließungsträger soll sich über Kostenerstattungsverträge mit den ca. 80 Grundstückseigentümern refinanzieren. Die Kostenerstattungsverträge mit den Grundstückseigentümern werden von der Stadt Königsbrunn verhandelt und zugunsten des Erschließungsträgers abgeschlossen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Erschließungsträgervertrag und den weiteren Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen:
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie form- und fristgerecht eingereicht, ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern steht im Ermessen der Auftraggeberin. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen). Zum Angebot aufgefordert werden die drei Bewerber mit den meisten Wertungspunkten. Unter mehreren punktgleichen Bewerbern entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung oder Berufsregistereintragung
Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Bewertet wird der Jahresumsatz, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der Erschließungsträgerleistungen (oder vergleichbarer Tätigkeit) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) erzielt worden ist.
Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
1) Bewerberbogen und Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt III.106) oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
2) Betriebs- oder Berufshaftplichtversicherung.
Es ist eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden von 5.000.000,- EUR und einer Deckungssumme von 3.000.000,- EUR für sonstige Schäden je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
3) Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Dienstleistungen als Erschließungsträger oder vergleichbar) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) von 300.000,- EUR netto p.a.
4) Eigenerklärung über die für die Auftragsausführung (insb. Vorfinanzierung) notwendigen Mittel zu verfügen. Die Auftraggeberin behält sich vor, eine Bankerklärung, Bestätigung des Steuerberaters/Wirtschaftsprüfers oder vergleichbare Sicherheiten nachzufordern.
Vergleichbare Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten 10 Jahren.
Die Auftraggeberin bewertet die Eignung der Bewerber anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen. Für die Vergleichbarkeit stellt die Auftraggeberin darauf ab, ob die Anforderungen der Referenzobjekte mit denen der zu vergebenden Dienstleistungen als Erschließungsträger vergleichbar sind. Hierzu stellt die Auftraggeberin auf nachfolgende Kriterien ab:
- Leistungen als Erschließungsträger mit durch diesen vergebenen Planungsleistungen (mind. ab LPh 5 Ausführungsplanung) und Tiefbauleistungen sowie Freianlagengestaltung (Mindestanforderungen für die Wertung der Referenz).
- Erschließungsgebiet von mind. 5 ha.
- Erschließungsgebiet von mind. 15 ha.
- Abrechnung von Erschließungskosten mit mind. 30 Eigentümern.
- Abrechnung von Erschließungskosten mit mind. 70 Eigentümern.
- Tiefbauleistungen und/oder Freianlagengestaltung in einem Trinkwasserschutzgebiet.
- Koordination von Spartenträgern (Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation, Gas etc.).
- Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß und termingerecht durchgeführt. Der Auftragnehmer wurde nicht zur Leistungserbringung angehalten und es wurde keine Kündigung angedroht (Eigenerklärung).
Aufgrund des Umfangs des Gesamtprojekts und der inhaltlichen Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenzen sowie, um einen hinreichenden Wettbewerb sicherzustellen und insbesondere, um auch kleinere Bewerber nicht zu benachteiligen, stellt die Auftraggeberin als Referenzzeitraum auf die letzten zehn Jahre (August 2011 bis August 2021) ab. Referenzen werden nur gewertet, sofern sie im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht, d.h. begonnen und bis zur Abnahme der Erschließungsanlagen abgeschlossen worden sind (Mindestanforderung für die Wertung der Referenz).
Die Auftraggeberin behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Die Auftraggeberin behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird die Auftraggeberin im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu drei Referenzen einreichen. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht der Auftraggeberin besten drei Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt. Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
1) Mindestens eine vergleichbare Referenz aus den vergangenen 10 Jahren (2011 bis 2021) über Leistungen als Erschließungsträger, d.h. Planungsleistungen mind. ab LPh 5 (Ausführungsplanung) und Tiefbauleistungen in einem Erschließungsgebiet von mind. 2 ha.
2) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um eine rechtzeitige Beantwortung sicherzustellen, sind Bieterfragen spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist zu stellen. Bei später eingehenden Bieterfragen kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.