Vergabe von Personenbeförderungsleistungen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwandorf
NUTS-Code: DE239 Schwandorf
Postleitzahl: 92421
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-schwandorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Personenbeförderungsleistungen
m Rahmen eines Mobilitätskonzeptes wurde der Landkreis Schwandorf in 12 Bedarfssektoren eingeteilt.
In diesen Bedarfssektoren sollen Rufbusse mit einem definierten Fahrplan, insbesondere in Zeiten, aber auch Räumen verkehren, welche
durch den bestehenden ÖPNV bisher noch nicht abgedeckt wurden. Dabei werden nur Fahrten durchgeführt, wenn dafür ein Bedarf gemeldet
wurde. Es werden auch nur diejenigen Haltestellen bedient, für die ein Bedarf gemeldet wurde. Der Auftragnehmer erhält nur für ausgeführte
Fahrten einen Zuschuss. Die Disposition der Fahrtwünsche wird dabei vom Auftraggeber (oder einem beauftragten Dritten) übernommen
Rufbusverkehr auf der Linie 8401 im Sektor Trausnitz - Wernberg-Köblitz - Pfreimd
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8401 im Sektor (Trausnitz - Wernberg-Köblitz - Pfreimd), gemäß demzugehörigen Fahrplan in
der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der Tarif Oberpfalz Nord anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Rufbusverkehr auf der Linie 8402 im Sektor Gleiritsch - Guteneck - Altendorf - Schwarzach - Nabburg
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8402, im Sektor Gleiritsch - Guteneck - Altendorf - Schwarzach - Nabburg, gemäß dem
zugehörigen Fahrplan in der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der Tarif Oberpfalz Nord anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8403 im Sektor Weiding - Stadlern - Schönsee - Teunz - Oberviechtach
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8403 im Sektor Weiding - Stadlern - Schönsee - Teunz - Oberviechtach, gemäß dem
zugehörigen Fahrplan in der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der Tarif Oberpfalz Nord anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung derBesetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8404 im Sektor Stulln - Nabburg - Schmidgaden - Fensterbach -Schwarzenfeld
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs im Sektor 4 (Stulln - Nabburg - Schmidgaden - Fensterbach -Schwarzenfeld), gemäß dem zugehörigen
Fahrplan in der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der Tarif Oberpfalz Nord anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8405 im Sektor Schwarzach - Schwarzenfeld - Schwandorf
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs im Sektor 5 (Schwarzach - Schwarzenfeld - Schwandorf) gemäß dem zugehörigen Fahrplan in der Anlage,
sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der Tarif Oberpfalz Nord anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung derBesetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8406 im Sektor Neunburg vorm Wald - Schwarzhofen - Altendorf -Niedermurach - Oberviechtach
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs im Sektor 6 (Neunburg vorm Wald - Schwarzhofen - Altendorf -Niedermurach - Oberviechtach) gemäß dem
zugehörigen Fahrplan in der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der Tarif Oberpfalz Nord anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung derBesetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8407 im Sektor Neunburg vorm Wald - Dieterskirchen - Thanstein - Winklarn -Oberviechtach
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8407 im Sektor Neunburg vorm Wald - Dieterskirchen - Thanstein - Winklarn -Oberviechtach,
gemäß dem zugehörigen Fahrplan in der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der Tarif Oberpfalz Nord anzuwenden.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8408 im Sektor Teublitz - Burglengenfeld - Maxhütte-Haidhof
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8408 im Sektor Teublitz - Burglengenfeld - Maxhütte-Haidhof, gemäß dem zugehörigen Fahrplan
in der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der RVV-Tarif anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8409 im Sektor Neunburg vorm Wald - Bodenwöhr - Wackersdorf -Schwandorf
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8409 im Sektor Neunburg vorm Wald - Bodenwöhr - Wackersdorf -Schwandorf, gemäß dem
zugehörigen Fahrplan in der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der Tarif Oberpfalz Nord anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8410 im Sektor Nittenau - Bruck i. d. Opf. - Steinberg am See - Schwandorf
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8410 im Sektor Nittenau - Bruck i. d. Opf. - Steinberg am See - Schwandorf, gemäß dem
zugehörigen Fahrplanin der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der Tarif Oberpfalz Nord anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8411 im Sektor Neukirchen-Balbini - Bodenwöhr - Neunburg vorm Wald
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie im Sektor Neukirchen-Balbini - Bodenwöhr - Neunburg vorm Wald, gemäß dem zugehörigen
Fahrplan in der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der Tarif Oberpfalz Nord anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8412 im Sektor Bodenwöhr - Bruck i. d. Opf. - Nittenau - Maxhütte-Haidhof
Landkreis Schwandorf
Durchführung eines Rufbusverkehrs auf der Linie 8412 im Sektor Bodenwöhr - Bruck i. d. Opf. - Nittenau - Maxhütte-Haidhof, gemäß dem
zugehörigen Fahrplan in der Anlage, sowie gemäß der Leistungsbeschreibung in der Anlage.
Als Tarif ist der RVV-Tarif anzuwenden.
Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Verlängerung um ein Jahr ist möglich, sofern der Vertrag nicht gemäß den Bedingungen des Vertragsentwurf fristgerecht gekündigt wird.
Der Auftraggeber hat die Optionen, Zu- und Abbestellungen von Fahrten, sowie eine Ausweitung der Besetztzeiten der Dispositionszentrale im
Rahmen der Beschreibungen in den Vergabeunterlagen vorzunehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=227759
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Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Schwandorf
Sachgebiet 1.3
Zimmer E 53 im Erdgeschoss
Wackersdorfer Straße 80
92421 Schwandorf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Über die Weiterführung der ausgeschriebenen Personenverkehre wird im weiteren Verlauf entschieden
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
§ 134 Abs. 2 GWB – Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB
geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder er Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber
kommt es nicht an.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer(§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3
GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der
vorstehende Satz
gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.