Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau - Regensburg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-regensburg.de/buergerservice/auto-verkehr/gfn/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Verkehrsdienstleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau - Regensburg
Vergabe von Verkehrsleistungen im straßengebundenen ÖPNV auf der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg, durch die Gesellschaft zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs im Landkreis Regensburg mbH (GFN) handelnd im Namen des Landkreises Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Landkreis Schwandorf, Landkreis Regensburg, Stadt Regensburg
Zur Vergabe kommen Busverkehrsleistungen der Linie 43, Teilstück Bergham – Nittenau – Regensburg für den Zeitraum vom 01.12.2021 – 14.09.2026 (Laufzeit in Tagen: 1.748).
Die vergabegegenständlichen Verkehrsleistungen verbessern die ÖPNV-Anbindung zwischen Nittenau über das Regental nach Regensburg und sind als Gesamtleistung zu erbringen. Die Regionalbusfahrten dienen überwiegend der Jedermann- und Freizeitbeförderung.
Die jährliche Betriebsleistung beträgt ca. 28.000 km.
Auf der Linie 43 werden auf der Grundlage bestehender Liniengenehmigungen weitere Fahrten durchgeführt,
die nicht Bestandteil dieses öffentlichen Auftrags sind.
Anzuwenden sind die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des RVV.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber kann die Laufzeit des Vertrages um weitere 1.902 Tage (bis zum 30.11.2031) verlängern. Nähere Informationen zu der Verlängerungsoption sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrtunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Zusätzlich zur "Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen" (Vordruck 5), der Angabe von "Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen" (Vordruck 4) und der "Erklärung über den Einsatz von Subunternehmern" (Vordruck 3) ist von dem jeweiligen Bieter eine "Erklärung zur Mindestentlohnung des eingesetzten Fahrpersonals" (Vordruck 6) zusammen mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Autraggeber führt seine Ausschreibungen mit subreport ELViS - dem Elektronischen Vergabeinformations System - durch.
Wir freuen uns über Ihre Registrierung vor dem Download der Vergabeunterlagen kostenfrei auf der Vergabeplattform subreport ELViS. So nehmen Sie automatisch an der elektronischen Bieterkommunikation teil.
Registrieren Sie sich dafür kostenlos bei subreport ELViS unter: https://www.subreport-elvis.de/anmeldung.html.
Bitte beachten Sie, dass Sie ausschliesslich über die Vergabeplattform Ihre Fragen an den Auftraggeber richten.
Nach Fertigstellung Ihres Angebotes können Sie dieses anschließend medienbruchfrei und wieder kostenlos auf subreport ELViS abgeben.
Sollten Sie Hilfe bei der Registrierung benötigen, unterstützt Sie subreport unter 02 21/9 85 78-0 gerne.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.
Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter,
deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber oder Konzessionsgeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.