Axway Nachberechnung u. Verlängerung bis 31.08.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 12-21-00228
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Axway Nachberechnung u. Verlängerung bis 31.08.2022
Interimsweise Verlängerung des zum 31.08.2021 auslaufenden Pflegevertrags 2007-033-00; zzgl. Nachberechnung 01/21-02/21 aufgrund fehlerhafter Kalkulation (1212-12-42447)
Nürnberg bzw. bundesweit
Gegenstand der Beschaffung ist die Verlängerung des bestehenden Vertrages (Vertrag: 2007-033-00/ Vorgangsnummern: 1212-07-32148; 1212-12-42447; 1212-11-41247) als Interimslösung um weitere 12 Monate, für den Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2022, sowie eine Nachberechnung zur 21. Änderungsvereinbarung (2-monatige Verlängerung der API-Komponenten im Premier Support Level für den Zeitraum 01.01.2021 - 28.02.2021; Vorgangsnummer: 1212-12-42447) aufgrund einer fehlerhaften Kalkulation.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Vergabe des Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union ist rechtmäßig, da die Software als strategisches Produkt der Managed-File-Transfer-Plattform (MFT-Plattform) der BA platziert und unbefristet überlassen wurde, weshalb diese aus technischen Gründen alternativlos ist, da es zum ausgeschriebenen Produkt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt. Die Business-Integrationen sowie die bereitgestellten Standard-Techniken werden auch in der Zukunft benötigt, denn die BA muss das IT-Sicherheitsgesetz (KRITIS) erfüllen und im Rahmen der durchgeführten Audits für sicherheitskritische Infrastrukturen der BA wurde die EBICS-Plattform als solche identifiziert. Das IT-Sicherheitsgesetz schreibt vor, dass Risiken zu identifizieren und zu minimieren sind. Mit den betroffenen Produkten wird u. a. die EBICS-Bankenkommunikationsplattform betrieben, über die sämtliche finanziellen Transaktionen der BA abgewickelt werden.
Die Firma Axway GmbH ist Hersteller dieser Software und besitzt die Eigentumsrechte. Die Software und deren Pflege und Support können ausschließlich über die Firma Axway GmbH bezogen werden. Nur die Firma Axway GmbH besitzt zudem das erforderliche Know-How, notwendige technische/fachliche Pflegeleistungen an der Software umzusetzen und somit den störungsfreien Betrieb zu gewährleisten.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Axway Nachberechnung u. Verlängerung bis 31.08.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]51
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de