HLS_LK Donau-Ries_Abbruch und Neubau Zwischenbau AEG Oettingen Referenznummer der Bekanntmachung: 72/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.donau-ries.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLS_LK Donau-Ries_Abbruch und Neubau Zwischenbau AEG Oettingen
Das Albrecht Ernst-Gymnasium in 86732 Oettingen, Goethestraße 36 befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries und hat derzeit ca. 850 Schüler. Mit der Maßnahme sollen an der Schule die räumlichen Voraussetzungen für die Unterbringung einer durchgängigen Fünfzügigkeit und eines zukünftigen zusätzlichen Jahrgangs im G9 geschaffen werden.
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Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Beauftragung von Ingeniurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (HLS) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 in den Leistungsphasen 5-9 sowie als Besondere Leistung die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Albrecht-Ernst Gymnasium Oettingen Goethestraße 36 86732 Oettingen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das Albrecht Ernst-Gymnasium in 86732 Oettingen, Goethestraße 36 befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries und hat derzeit ca. 850 Schüler. Mit der Maßnahme sollen an der Schule die räumlichen Voraussetzungen für die Unterbringung einer durchgängigen Fünfzügigkeit und eines zukünftigen zusätzlichen Jahrgangs im G9 geschaffen werden.
Der Hauptbau des Schulzentrums ist in den Jahren 1973 - 1975 entstanden und wurde in den Jahren 2010 - 2016 generalsaniert. Seit 2001 wurden außerdem folgende Um- und Erweiterungsbauten durchgeführt:
- 2001 / 2002: Neubau von Klassenräumen östlich des Hauptgebäudes
- 2006 - 2008: Um- und Erweiterungsbau von Fachklassen nördlich des Hauptgebäudes
- 2006 / 2007: Anbau eines Ganztagesgebäudes südlich des Hauptgebäudes
- 2008 -2009: Neubau einer Turnhalle westlich des Hauptgebäudes
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Aufgabenstellung:
Der eingeschossige Zwischenbau aus den 70er Jahren, welcher sich zwischen dem Hauptgebäude und der nördlichen Erweiterung befindet, und der nördlich angrenzende zweigeschossige Gebäudeteil (siehe Markierung im Luftbild) beherbergen derzeit einen Teil der Oberstufe, die Naturwissenschaften sowie den Kunst-und Werkbereich. Der Landkreis Donau-Ries hat sich für einen Neubau am Standort dieser Bestandsgebäude entschieden.
Der neue Gebäudeteil soll zukünftig die Räume für die Oberstufe sowie auch für die Naturwissenschaften aufnehmen. Es handelt sich dabei um einen dreigeschossigen Baukörper mit Teilunterkellerung und einer eingehausten Lüftungszentrale auf dem Dach. Die Erschließung erfolgt hauptsächlich über neu zu errichtenden Verbindungsflure zum Bestandsgebäude, welche an die Treppenhäuser des Bestands anzuschließen sind.
Die an das Baufeld angrenzenden Räume des Hauptbaus im Erdgeschoss werden erweitert und die Fassade ergänzt. Außerdem sind Anpassungen im Speisesaal notwendig.
Insgesamt sollen ca. 2.150 m² Hauptnutzfläche in den neuen/erweiterten Räumen untergebracht werden.
Bzgl. der Lüftung sind zentrale Lüftungsgeräte vorgesehen. Für die Fachräume (Biologie, Chemie und Physik) sind weitere Lüftungseinrichtungen für Digestorien o.ä. notwendig.
Das gesamte Gebäude wird über Fernwärme beheizt. In den neuen Räumen ist sind keine Flächenheizungen, sondern Radiatoren geplant. Eine Klimatisierung ist nur für EDV-Räume vorgesehen.
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Zeitlicher Ablauf der bisherigen Planung:
Bereits 2015 wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Auf Basis dieser Machbarkeitsstudie wurde im Jahr 2018 ein VgV-Verfahren für die HLS-Planung durchgeführt. Die Planungen einschließlich der Entwurfsplanung sind abgeschlossen. Die Kostenberechnung für die Maßnahme beläuft sich auf knapp 16 Mio. EUR und auf ca. 1,5 Mio. EUR für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8. Der Bauantrag befindet sich derzeit in der Prüfung der Bauaufsichtsbehörden. Das Brandschutzkonzept wird durch einen Prüfsachverständigen geprüft. Da sich im Zuge der Planungen die Grundlagen - insbesondere die zu beplanende Hauptnutzfläche aufgrund von steigenden Schülerzahlen - deutlich geändert haben, wird ab der Leistungsphase 5 eine Neuausschreibung der Planungsleistung notwendig. Die bisherige Entwurfsplanung liegt den Vergabeunterlagen bei.
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Weiterer Zeitplan:
Bereits im Herbst 2021 sollen erste vorbereitende Maßnahmen umgesetzt werden. Ab Sommer 2022 sollen die Bestandsgebäude abgebrochen werden, anschließend folgt der Neubau.
Die Bezugsfertigkeit ist für August 2025 geplant, die Fertigstellung soll im April 2025 erfolgen.
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Vertragsgegenstand Fachplanung:
Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Beauftragung von Ingenieurleistungen des Leistungsbildes Technische Ausrüstung in den Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 (HLS) gem. § 55 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr.
15.1 in den Leistungsphasen 5-9 sowie als Besondere Leistung die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Stufenweise Beauftragung
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Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8:
Stufe 1: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 u. 9
Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll, das Einverständnis der Bieter vorausgesetzt, von 30 Tage auf 15 Tage verkürzt werden. Die Erklärung zur Fristverkürzung ist als Anlage 5 zum Bewerbungsbogen in den Teilnahmeunterlagen enthalten.
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In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist April 2025, Bezugsfertigkeit im August 2025.
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Die Entwurfsplanung wird den Bewerbern in den Teilnahmeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HLS_LK Donau-Ries_Abbruch und Neubau Zwischenbau AEG Oettingen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRBYX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.