Brückenbauwerke Anschlussstelle Kreuzhof, Bundesautobahn A 95, Zustandsanalyse Sigma-Oval-Spannstahl, Monitoring; Vergabe-Nr.: J69205421
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brückenbauwerke Anschlussstelle Kreuzhof, Bundesautobahn A 95, Zustandsanalyse Sigma-Oval-Spannstahl, Monitoring; Vergabe-Nr.: J69205421
Monitoring
Monitoring
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aufgrund der ausführlich erläuterten Zusammenhänge zur konzeptionellen Entwicklungsleistung, der Voruntersuchung mehrerer Ansätze zum Nachweis eines Ankündigungsverhaltens und der Voruntersuchung des Monitoringkonzeptes anhand eines FE-Modelles, ist die direkte Vergabe der Monitoringleistungen an die Büchting + Streit AG ein zwingend notwendiger Handlungsschritt durch die HA Ingenieurbau zur Herleitung eines Ankündigungsverhaltens, die mit dem temporären Nachweis der Verkehrs- und Standsicherheit einhergeht. Durch diesen Schritt wir das zukünftig nicht mehr zu kalkulierende Risiko für Leib und Leben sowie Sachschäden auf das normativ vorgegeben Sicherheitsniveau. Diese Entscheidung wurde gefällt, da es keine andere Alternative zur erfolgreichen Umsetzung eines monitoringgestützten Nachweises der Verkehrs- und Standsicherheit und somit zum weiteren sicheren Betrieb der Kreuzhofbrücken gibt. Es wurden von der HA Ingenieurbau, nach bestem Wissen und Gewissen alle nur erdenklichen Möglichkeiten für ein regelmäßiges Vergabeverfahren mit Wettbewerb in Betracht gezogen.
Letztendlich hat sich gezeigt, dass nur das von eine Direktvergabe an die Büchting + Streit AG die kruzfristige und zielsichere Umsetzung der Monitoringmaßnahmen ermöglicht. Die Monitoringmaßnahmen Leistungen müssen somit durch die Büchting + Streit AG, auf Basis der unübertragbaren Vorkenntnisse ausgeführt werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR“ in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“ und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)“ entspricht nicht dem tatsächlichen Wert des vergebenen Auftrags. Sie dient lediglich als Platzhalter, da dieses Feld derzeit auf Grund einer technischen Voreinstellung als Pflichtfeld für die Weiterbearbeitung des Online-Formulars generiert ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.