Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes in 91710 Gunzenhausen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gunzenhausen
NUTS-Code: DE25C Weißenburg-Gunzenhausen
Postleitzahl: 91710
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gunzenhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Revitalisierung des Bahnhofsgebäudes in 91710 Gunzenhausen
Die Stadt Gunzenhausen beabsichtigt die Revitalisierung des Bahnhofsgebäude In 91710 Gunzen-hausen, Nutzfläche, ca. 1.800 m², umbauter Raum ca. 4.400³.
Beauftragt werden soll die Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 HOAI (Leistungspha-sen 1 bis 9); Objektanschrift ist der Bahnhofsplatz 3 in 91710 Gunzenhausen
Für Objektplanung Gebäude Lphen 1 bis 7, Geschäftssitz des AN, Lphen 8 und 9 Baustelle in 91710 Gunzenhausen
beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1 bis 9 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HO-AI für die Revitalisierung des Bahnhofs in 91710 Gunzenhausen. Mit Vertragsschluss wird die Leis-tungsstufe 1 beauftragt, die die Leistungsphasen 1 und 2 beinhaltet. Stufe 2 umfasst die Leistungs-phasen 3 und 4, Stufe 3 die Leistungsphasen 5 bis 7, die Stufe 4 die Leistungsphasen 8 und 9 . Die Besonderen Leistungen nach Bedarf; dies sind die Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung (Zuschussantrag), die Kostenberechnung 3. Ebene, die Überwachung der Mängelbeseitigung als besondere Leistung der Leistungsphase 9 und die Zeithonorare. Der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes ist Grundleistung der Leistungsphasen 3 und 4 (Bestandteil der Baugenehmigung), der Prüfsachverständige Brandschutz wird bauseits beauftragt, ebenso der Nachweis nach dem Gebäudeenergiegesetz GEG. . Die Kosten der Kostengruppen 300 und 400 betragen rund [Betrag gelöscht] Euro ohne Mehrwertsteuer. Die Situation ist aus dem der Ausschreibung beiliegenden Lageplan zu entnehmen.
Die Vertragslaufzeit enthält nicht die Leistungen der Leistungsphase 9 und die Besonderen Leistun-gen der Leistungsphase 9, die über die Grundleistungen der Leistungsphase 9 hinaus beauftragt werden. Der Auftragswert und die Laufzeit sind Prognosewerte.
Stufenweise Beauftragung:
Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4
Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 5 und 6
Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 7 bis 9
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kehlheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten der Mustervertrag Objektplanung Gebäude mit den Allgemeinen und Zusätzlichen Vertragsbestimmungen, gemäß HAV-KOM (Muster sind den Ausschreibungsunterlagen angefügt).
Es gilt die HOAI in der bei der Auftragserteilung gültigen Fassung.
Eine unvollständige Bewerbung führt zum Ausschluss.
Anfragen, Nachfragen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebene Kontaktstelle per E-Mail zu stellen. I
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig gem. § 160 Abs.3 GWB, soweit
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs.2 GWB bleibt unbe-rührt.
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4.Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind.