Lieferung von Fernwärmeübergabestationen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_INFRA-2021-0022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünwald
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82031
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.erdwaerme-gruenwald.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.tender24.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Fernwärmeübergabestationen
Lieferung Fernwärmeübergabestationen
82031 Grünwald
Die Erdwärme Grünwald GmbH (Im Folgenden "EWG" oder "Auftraggeber" ist eine Gesellschaft der Gemeinde Grünwald, vertreten durch den 1. Bürgermeister, Herrn Jan Neusiedl.
Die EWG ist ein Geothermieunternehmen, das über ein Fernwärmenetz die Gemeinde Grünwald mit Wärme versorgt. Mit der Wärmelieferung wurde im Oktober 2011 begonnen. Bisher sind etwa 1.200 Kundenverträge realisiert worden.
Um die Liegenschaften in Grünwald mit Fernwärme zu versorgen, ist die Installation einer Fernwärmeübergabestation in den einzelnen Liegenschaften notwendig.
Die EWG hat die Absicht, einen Rahmenvertrag über die Lieferung der Fernwärmeüber-gabestation für ihr Fernwärmenetz zu vergeben. Der Rahmenvertrag soll mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen werden. Zu diesem Zweck führt die EWG ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen des vierten Teils des GWB in Verbindung mit der Sektorenverordnung (SektVO) durch. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt vier Jahre mit einseitiger Option des Auftraggebers, den Rahmenvertrag insgesamt viermal, um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt acht Jahre.
Die Erdwärme Grünwald GmbH hat auf dem Gemeindegebiet Grünwald ein Fernwärmenetz mit dazugehörigen Fernwärmeübergabestationen gebaut. Für die Jahre 2022, ff. ist der Bau weiterer Hausanschlüsse geplant, sodass auch weitere Fernwärmeübergabestationen benötigt werden.
Die Erdwärme Grünwald GmbH geht von einem Bedarf an Fernwärmeübergabestationen von ca. 80 Stück pro Kalenderjahr aus, ohne dass sich hieraus irgendeine Verpflichtung der Erdwärme Grünwald GmbH ableiten lässt. Diese Angabe dient lediglich der Information der interessierten Unternehmen. Bei den bisher installierten Fernwärmeübergabestationen ergab sich folgende Nennweitenverteilung:
- Fernwärmeübergabestationen DN 25 ca. 90%
- Fernwärmeübergabestationen DN 32 ca. 8%
- Fernwärmeübergabestationen > DN 32 ca. 2%
Es ist anzunehmen, dass sich der zukünftige Verteilungsschlüssel ähnlich verhält, d.h. der weitaus größte Teil der Fernwärmeübergabestationen dürfte sich im Bereich DN 25 bewegen. Die genaue Anzahl und Größe der zu liefernden Fernwärmeübergabestationen ist abhängig von den abgeschlossenen Versorgungsverträgen und kann somit vorab nicht näher eingegrenzt werden.
Für die Fernwärmeübergabestationen DN 25 ist eine Lieferzeit von höchstens 2 Wochen für bis zu 20 Stationen vorgegeben (vgl. Leistungsverzeichnis). Nähere Informationen zu den Lieferleistungen enthalten die Vertragsunterlagen. Alle Vorgaben des Leistungsverzeich-nisses sind Mindestanforderungen für die Angebotsphase.
Folgende Betriebsdaten gelten für das Fernwärmenetz:
- Vorlauftemperatur max. (für hydraulische Zwecke) 120°C
- Vorlauftemperatur (für statische Zwecke) 130°C
- Rücklauftemperatur 60°C
- Nenndruckstufe PN 25
Auslegung für die einzustellende Fernheizwassermenge:
- Vorlauftemperatur 110°C
- Rücklauftemperatur 63° C
Die Laufzeit beträgt vier Jahre mit einseitiger Option des Auftraggebers, die Rahmenverträge insgesamt viermal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die zulässige maximale Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt 8 Jahre.
Verlängerung gemäß II.2.7) der Auftragsbekanntmachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen können auch dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb entnommen werden.
Zu 5.3.2 des Informationsmemorandums:
Es ist eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die
Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der
geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögensund Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Zu 5.3.2 des Informationsmemorandums:
Es ist eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 5 Mio. EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) von 5 Mio. EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu Erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-, Vermögens und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Die Eignungskriterien einschließlich der Mindestanforderungen können auch dem Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb entnommen werden.
Zu 5.3.3 des Informationsmemorandums:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber bzw. das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
Referenz(en) des Bewerbers oder des jeweiligen Mitglieds der Bewerbergemeinschaft über in den letzten fünf Jahren (2016 - 2021) vor Ablauf der Teilnahmefrist erbrachte, vergleichbare Leistungen der Herstellung und Lieferung von Fernwärmeübergabestationen. Mit den Referenzen des Bewerbers sind Unternehmensreferenzen gemeint. Die vorgesehene Tabelle in Anlage 6 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb ist auszufüllen und die dort geforderten weiteren Angaben sind auf gesonderten eigenen Anlagen je Referenzprojekt zu machen.
Zu 5.3.3 des Informationsmemorandums:
Es ist ein Nachweis über mindestens einen Auftrag über die Herstellung und Lieferung von Fernwärmeübergabestationen innerhalb der letzten fünf Jahre (2016 - 2021) vor Ablauf der Teilnahmefrist zu erbringen. Der Auftrag/die Aufträge muss/müssen nach Art und Umfang mit dem zu vergebenden Auftrag in technischer Hinsicht und auch in Bezug auf die Lieferzeiten für Fernwärmeübergabestationen DN 25 vergleichbar sein.
Maßstab für die Beurteilung der Vergleichbarkeit ist die Kurzbeschreibung des hier zu vergebenden Auftrags unter Ziff. 3 des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bzw. unter II.2.4 der Auftragsbekanntmachung. Anzugeben sind die Anzahl der hergestellten und gelieferten Stationen, die Nennweite in DN, der Zeitraum der Leistungserbringung, die Lieferfristen, der Auftragswert sowie der Auftraggeber mit Benennung des zugehörigen Ansprechpartners und dessen Kontaktdaten.
In einem ersten Schritt prüft der Auftraggeber das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der Unternehmen auf der Grundlage der Voraussetzungen von § 123 GWB mit der Maßgabe des § 142 Nr. 2 GWB und § 124 GWB, bei Eignungsleihe auch bzgl. der Eignungsleihgeber (vgl. § 47 Abs. 2 SektVO) und der von den Unternehmen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen sowie die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen.
Ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, bei dem Ausschlussgründe vorliegen oder bei dem die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt sind, ist nicht weiter teilnahmeberechtigt und scheidet aus dem Vergabeverfahren aus.
Der Auftraggeber wertet die Teilnahmeanträge aus und fordert alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen, zur Abgabe eines Angebots auf.
Eine Losbildung ist nicht möglich und daher nicht vorgesehen. Teilnahmeanträge, die sich nur auf Teilbereiche der zu vergebenden Leistung beziehen, sind nicht zulässig und werden nicht berücksichtigt.
gesamtschuldnerisch haftend
Siehe Auftrags- und Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren
— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
— gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
— gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.tender24.de) eingestellt.
Die einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal Gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grünwald
Postleitzahl: 82031
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.erdwaerme-gruenwald.de/