Hochfrequenz- und Netzwerktechnik zur Mehrkanal-Signalverarbeitung - E_044_270251 Referenznummer der Bekanntmachung: E_044_270251
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Hochfrequenz- und Netzwerktechnik zur Mehrkanal-Signalverarbeitung - E_044_270251
Hochfrequenz- und Netzwerktechnik zur Mehrkanal-Signalverarbeitung
Hochfrequenz-Messtechnik
Los 1: Hochfrequenz-Messtechnik
Es sind mehrere Hochfrequenz-Messgeräte entsprechend der
nachfolgend beschriebenen Positio-nen zu beschaffen.
Das Angebot von Vorführgeräten ist ausdrücklich
erwünscht, sofern diese die gleichen Qualitätskri-terien und
Gewährleistungsbedingungen wie Neugeräte erfüllen
Optionen Los 1:
- Option 1.1.A: Kalibrierung
Kalibrierung des Geräts durch Hersteller im
empfohlenen Kalibrierintervall während des gesamten
Gewährleistungszeitraumes.
- Option 1.2.A: Kalibrierung
Kalibrierung des Geräts durch Hersteller im
empfohlenen Kalibrierintervall während des gesamten
Gewährleistungszeitraumes.
- Option 1.2.B: Leistungsmessung
Möglichkeit zur Leistungsmessung über externen
Leistungsmesskopf. Angebot muss den Leis-tungsmesskopf, ggf.
erforderliche Konfigurationsoptionen für den Vektorsignalgenerator
(Pos. 1.2) sowie erforderliches Zubehör zum Anschluss des
Messkopfes an den Vektorsignalgenerator (Pos. 1.2) beinhalten.
- Option 1.4.A: Kalibrierung
Kalibrierung des Geräts durch Hersteller im empfohlenen
Kalibrierintervall während des gesamten Gewährleistungzeitraumes.
- Option 1.4.B: Elektronisches Kalibrierkit
Kompatibles elektronisches Kalibrierkit zur vollautomatischen
Kalibrierung des Netzwerkanalysa-tors für 2-Port S-Parameter-
Messung.
- Option 1.4.C: Leistungsmessung
Möglichkeit zur Leistungsmessung über externen
Leistungsmesskopf. Angebot muss den Leis-tungsmesskopf,
ggf. erforderliche Konfigurationsoptionen für den
Vektornetzwerkanalysator (Pos. 1.4) sowie erforderliches Zubehör
zum Anschluss des Messkopfes an den Vektornetzwerkanalysa-tor
(Pos. 1.4) beinhalten.
- Option 1.A: Leistungsmesser (1 Stück)
Desktop-Gerät, welches die Nutzung der Leistungsmessköpfe
aus Optionen und 1.2.B und 1.5.C ohne weitere Geräte (z.B. PC)
ermöglicht.
- Option 1.B: Mixed-Signal-Oszilloskop mit 1 GHz Bandbreite
- Option 1.B.A: Kalibrierung
Kalibrierung des Geräts durch Hersteller im empfohlenen
Kalibrierintervall während des gesamten Gewährleistungzeitraumes.
- Option 1.C: Mixed-Signal-Oszilloskop mit 2 GHz Bandbreite
- Option 1.C.A: Kalibrierung
Kalibrierung des Geräts durch Hersteller im empfohlenen
Kalibrierintervall während des gesamten Gewährleistungzeitraumes.
200-Gigabit-Ethernet-Switches (2 Stück)
Los 2: 200-Gigabit-Ethernet-Switches (2 Stück)
Es sind zwei 200-Gigabit-Ethernet-Switches mit geringer
Paketweiterleitungslatenz zu beschaffen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17aecd85211-32e4a2a4f3350a2
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17aecd85211-32e4a2a4f3350a2
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-17aecd85211-32e4a2a4f3350a2
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de