gefa - Softwareentwicklung und Integration (Phase 2) im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes Referenznummer der Bekanntmachung: 2020000565
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
gefa - Softwareentwicklung und Integration (Phase 2) im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes
Im Jahr 2017 beschlossen sämtliche Bundesländer im e-Justice-Rat, ein gemeinsames Fachverfahren (gefa) für die gesamte Justiz zu entwickeln, wobei auch länderspezifische Details berücksichtigt werden müssen.
Für die weitere Softwareentwicklung soll ein Rahmenvertrag mit einem leistungsfähigen und erfahrenen Dienstleister geschlossen werden, der die bereits erstellte Software übernimmt, in eine geeignete Softwarearchitektur integriert und die weitere Software agil entwickelt.
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer mit weiteren externen Dienstleistern eng zusammenarbeitet, insbesondere mit den externen Dienstleistern „Anforderungserhebung und Konzeption“(Phase 1) sowie „Test und Abnahme“ (Phase 3).
Der Abruf von Leistungen erfolgt in Form von Leistungsabrufen, bei denen die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die zu erwarteten Ergebnisse und Liefertermine durch den Auftraggeber jeweils konkretisiert werden.
Im Jahr 2017 beschlossen sämtliche Bundesländer im e-Justice-Rat, für alle 16 Bundesländer ein gemeinsames Fachverfahren (gefa) für die gesamte Justiz zu entwickeln, wobei auch länderspezifische Details berücksichtigt werden müssen.
Für die weitere Softwareentwicklung soll ein Rahmenvertrag mit einem leistungsfähigen und erfahrenen Dienstleister geschlossen werden, der die bereits erstellte Software übernimmt, in eine geeignete Softwarearchitektur integriert und die weitere Software agil entwickelt.
Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer mit weiteren externen Dienstleistern eng zusammenarbeitet, insbesondere mit den externen Dienstleistern „Anforderungserhebung und Konzeption“ (Phase 1) sowie „Test und Abnahme“ (Phase 3).
Der Abruf von Leistungen erfolgt in Form von Leistungsabrufen, bei denen die jeweiligen Leistungen und Aufgaben sowie die zu erwarteten Ergebnisse und Liefertermine durch den Auftraggeber jeweils konkretisiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
gefa - Softwareentwicklung und Integration (Phase 2) im Rahmen eines agilen Softwareentwicklungsprojektes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ismaning/München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85737
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.msg.group/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
— der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.