MHKW Reststoffentsorgung - Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.swro.de
Abschnitt II: Gegenstand
MHKW Reststoffentsorgung - Stadtwerke Rosenheim GmbH & Co. KG
Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung der Müllverbrennungsschlacke und die Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von Stäuben aus Rauchgasreinigung (Filterstaub) und Kesselstaub aus Kesselrevisionen.
Müllverbrennungsschlacke
Rosenheim
Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von ca. 15.000 t/a Müllverbrennungsschlacke (AW-Nr.: 19 01 12).
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um ein weiteres Jahr, d.h. längstens bis zum 31.12.2025, wenn der Vertrag nicht bis spätestens zum 30.6.2024 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
Zu Abschnitt II.1.7) "Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)": Einzelne Angaben sind nicht zu
veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines
Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide
Eintragung von [Betrag gelöscht] EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Stäube aus Rauchgasreinigung (Filterstaub) und Kesselstaub aus Kesselrevisionen
Rosenheim
Abholung und Transport sowie Entsorgung/Verwertung von ca. 3 500 t/a Stäuben aus Rauchgasreinigung (Filterstaub, AW-Nr.: 19 01 07*) und von ca. 200 t/a Kesselstaub aus Kesselrevisionen (AW-Nr. 19 01 15*).
Der Vertrag verlängert sich höchstens einmal um ein weiteres Jahr, d.h. längstens bis zum 31.12.2025, wenn der Vertrag nicht bis spätestens zum 30.6.2024 durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Kündigung hat schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Müllverbrennungsschlacke
Ort: Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stäube aus Rauchgasreinigung (Filterstaub) und Kesselstaub aus Kesselrevisionen
Ort: Bad Friedrichshall
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Abschnitt V.2.4) "Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)": Einzelne Angaben sind nicht zu
veröffentlichen, wenn deren Veröffentlichung - wie hier - die berechtigten geschäftlichen Interessen eines
Unternehmens schaden oder den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen. Die nicht valide
Eintragung von [Betrag gelöscht] EUR erfolgte deshalb nur aus technischen Gründen (Pflichtfeld).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u. a. dann unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html