Bürger- und Vereinshaus: Sanierung des denkmalgeschützten Backsteingebäudes und Neubau eines Bürgersaals Gewerk: Gastroküche Referenznummer der Bekanntmachung: PL800
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Plattling
NUTS-Code: DE224 Deggendorf
Postleitzahl: 94447
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.plattling.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Bürger- und Vereinshaus: Sanierung des denkmalgeschützten Backsteingebäudes und Neubau eines Bürgersaals Gewerk: Gastroküche
Baumaßnahme besteht aus drei Gebäudeteilen (Los1-3):
Los 1-2:
Generalsanierung zweier denkmalgeschützter ehem. Bahnbetriebsgebäude
(Baujahr 1904).
Los:3
Neubau einer Multifunktionshalle/Bürgerhalle zwischen den
denkmalgeschützten Gebäuden.
Baubeschreibung:
Los 1 Werkstraße Nr. 17
Los 2 Werkstraße Nr. 19
Gebäudeabmessung:
Rechteckige Baukörper,
L/B ca. 19,30 x 11,80m
Höhe ca. 11,50 m ab OK Gelände bis Traufe
Geschosse:
UG / EG / 1.OG / 2.OG / DG
Geschosshöhe von OKFB bis OKFB ca. 3,30m
Tragkonstruktion:
Massivbau aus verputzten Ziegelwänden und
Holzbalkendecken
Fassaden:
Historische Klinkerfassade,
Klinker ist sichtbar
Dachkonstruktion:
Satteldach aus Holzpfetten und Sparren
Fenster- und Aussentüren:
Holz
Trennwände:
Massiv, Mauerwerk, Trockenbau
Innentüren:
Holzzargen mit Holztürblättern
Stahlzargen mit Holztürblättern
Bodenbeläge:
Fliesen, Parkett, Vinyl und Linoleum
Los 3 Bürgerhalle
Rechteckige Halle in Stahlbauweise
Gebäudeabmessung:
L/B ca. 30,00m x 20,50 m
Höhe ca. 7,00 m
Wände:
Stahlbauweise aus Stahl Rechteckrohren als Pfosten-/ Riegelsystem mit Verglasung.
Teilweise werden die Fassaden als geneigte, polygonale Fassaden ausgeführt.
Dach:
Stahlbauweise aus Stahl Rechteckrohren ohne Verglasung.
Die Dachkonstruktion wird als gewölbtes Tonnendach ausgeführt. Radius 60,43m.
Die Traufbereiche des Daches folgen dem Bogen der Fassaden.
Dachtragprofile werde so verbunden, dass sich rautenförmige Flächen bilden.
Unterspannung der Dachkonstruktion mit Stahlseilen.
Die Dachdeckung bestehet aus Dampfsprerre, Dämmung und Aluprofilblechen
Boden:
Stahlbeton; Zementestrich; Parkett
Fenster- und Aussentüren:
Metallelemente in Posten- Riegelfassade eingebaut
Plattling
Arbeitsplatten Edelstahl CNS mit Unterbau: ca. 20 lfm
Kombidämpfer: 1 Stück
Handwaschbecken CNS: 1 Stück
Korbdurchschubspülmaschine: 2Stück
Gläserspülmaschine: 2 Stück
Geschirrschrank: 1 Stück (2,0 lfm)
Kühlschränke: 3 Stück
Mikrowelle: 1 Stück
Transportwägen: 3 Stück
Friteuse: 1 Stück
Lagerschränke: 2 Stück
Küchengeräte:
KOMBIDÄMPFER:
Die Kombidämpfer müssen aus arbeitssicherheitstechnischen Gründen so ausgeführt sein, dass die maximal zulässige Einschubhöhe von 1600 mm nicht überschritten wird. Ferner müssen alle Kombidämpfer, nach VDE, für den unbeaufsichtigten Betrieb zugelassen sein. Befahrbare Kombidämpfer müssen mittels einer Profilrohrkonstruktion an der bauseitigen Wand fixiert werden. Eine Fixierung mittels Boden ist nicht zulässig.
ANSCHLUSSARBEITEN DER ZU LIEFERNDEN EINRICHTUNGEN UND GERÄTE DURCH DEN AUFTRAGNEHMER:
Sämtliche Einrichtungen und Geräte sind durch den Auftragnehmer anzuschließen und mit den bauseits verlegten Elektro- und Sanitäranschlüssen zu verbinden. Die Anschlussarbeiten sind durch entsprechendes Fachperson auszuführen.
BESTANDSORDNER:
Die Bestandsordner sind in 3-facher Ausführung abzugeben. Sie sind jeweils mit 1 Bestandsplan und für sämtliche ausgeführten Positionen mit Gerätelisten, Wartungsanweisungen- und Bedienungsanleitungen, sowie zugehörigen
Ersatzteillisten mit Bezugsquellennachweis und Explosionszeichnung auszustatten. Die jeweiligen Unterlagen sind mit den Positionsnummern lt. LV zu kennzeichnen und aufsteigend nach Positionsnummer im Ordner einzuheften liefern.
CNS:
Die Abkürzung CNS bedeutet Werkstoff Chromnickelstahl 18/10, NR. 1.4301.
Allgemeine Ausführung und einzelne Bauteile:
Die allgemeine Ausführung sowie die einzelnen Bauteile müssen den Vorschriften und Normen, sowie den anerkannten Regeln der Technik und den Anforderungen in einer Großküche entsprechen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 EU bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 EU bzw. der EEE auch für diese Anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=227390
siehe III.1.1)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=227390
siehe III.1.1)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=227390
siehe Auftragsunterlagen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=227390
Abschnitt IV: Verfahren
Anschrift siehe Nr. I.1.)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Deggendorf
Postleitzahl: 94469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]