Restarbeiten zum Umbau an der Wehranlage Viereth Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/835/014
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Restarbeiten zum Umbau an der Wehranlage Viereth
Nach Abschluss des Tauschs der Verschlüsse sind Restarbeiten an der Wehranlage erforderlich. Zusätzlich werden die Tosbeckensohlen beider Wehrfelder instandgesetzt und umgebaut.
96191 Viereth- Trunstadt
Nach Abschluss des Tauschs der Verschlüsse sind Restarbeiten an der Wehranlage erforderlich. Zusätzlich werden die Tosbeckensohlen beider Wehrfelder instandgesetzt und umgebaut. Die Arbeiten umfassen das Herstellen von Entspannungsbohrungen, die Herstellung und Lieferung mit Einbau von UW-RV-Verankerungen, den Rückbau von Kabelprovisorien und die Verfüllung der Kabeldüker und Pfeilerverlängerungen, die Instandsetzung des Kraftwerkspfeilers mit Fensterverguß, das Abbrennen und der Rückbau der Spundwand, die Instandsetzung von Pflasterbereichen, Erdungsarbeiten, den Rückbau des Baukranfundamentes und den Rückbau/Neuanlage der BE-Fläche.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter kann den Nachweis der Eignung gem. § 6a EU (1) VOB/A mit dem Angebot durch eine direktabrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmene. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärunggemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen zu stützen(Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit Angebotsabgabevorzulegen.
Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung zur Eignung oder EEE sind auf Verlangen die Eigenerklärungendurch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden die Kapazitäten andererUnternehmen in Anspruch genommen so sind die o. g. Nachweise auf Verlangen auch für diese anderenUnternehmen vorzulegen sowie der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 6d EU (1) VOB/Azu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Der Bieter kann den Nachweis der Eignung gem. § 6a EU 2a) VOB/A mit dem Angebot durch eine direktabrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmene. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärunggemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen zu stützen(Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit Angebotsabgabevorzulegen.
Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung zur Eignung oder EEE sind auf Verlangen die Eigenerklärungendurch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden die Kapazitäten andererUnternehmen in Anspruch genommen so sind die o. g. Nachweise auf Verlangen auch für diese anderenUnternehmen vorzulegen sowie der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 6d EU (1) VOB/Azu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Der Bieter kann den Nachweis der Eignung gem. § 6a EU 3a) und g) VOB/A mit dem Angebot durch eine direktabrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmene. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachweisen. Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärung gemäß der „Eigenerklärung Eignung“ oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Der Bieter hat darüber hinaus den Nachweis der Eignung gem. § 6a EU 3a) und c) VOB/A mit dem Angebotwie folgt zu erbringen (nicht über „Eigenerklärung Eignung“, EEE oder Präqualifizierung abgedeckt, Details s.Anlage „Ergänzung zur Eigenerklärung Eignung“ der Vergabeunterlagen):
a) Mind. eine Referenz über Durchführung von Beschichtungen an vergleichbarer Stahlkonstruktion (z.B. RV-Verschluss, Schleusentor) gem. ZTV-W LB 218 "Korrosionsschutz im Stahlwasserbau" innerhalb der letzten 10 Jahre (Abnahme ab 2011 oder später). Vergleichbare Stahlkonstruktion ist wie folgt definiert: min 30 m² Beschichtungsfläche im Werk
b) Mind. eine Referenz über Einbau von Stahlbeton (Massenbeton) gem. ZTV-W LB 215 "Wasserbauwerke aus Beton und Stahlbeton" in Schalung, Mindestmenge 100 m³, innerhalb der letzten 10 Jahre (Abnahme ab 2011 oder später)
Die Nachweise zu a)-b) sind als Eigenerklärung zu erbringen. Den Vergabeunterlagen ist hierfür eine Anlage„Ergänzung zur Eigenerklärung Eignung“ beigefügt.
Beabsichtigt der Bieter, sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen zu stützen(Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen bereits mit Angebotsabgabevorzulegen.
Erfolgt der Nachweis über Eigenerklärung zur Eignung oder EEE sind auf Verlangen die Eigenerklärungendurch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden die Kapazitäten andererUnternehmen in Anspruch genommen so sind die o. g. Nachweise auf Verlangen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 6d EU (1) VOB/Azu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Zu a): mind. 30 m² Beschichtungsfläche.
zu b): Mindestmenge 100 m³
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahrenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtworden sind;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zumAblauf der Frist zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden;
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]