Ersatzneubau Brückenbauwerke Referenznummer der Bekanntmachung: 20 012 21 K 11
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau Brückenbauwerke
B 505, Anbau dritter Fahrstreifen, BA3 (nördlich Zentbechhofen), Ersatzneubau Brückenbauwerke
Ort der Ausführung: B 505, nördlich Zentbechhofen;
91315 Höchstadt a. d. Aisch, Zentbechhofen
B 505, Anbau dritter Fahrstreifen, BA3 (nördlich Zentbechhofen), Ersatzneubau Brückenbauwerke
-Behelfsumfahrungen für BW1-3, herstellen und bereichsweise zurückbauen
12.200 m3 Erdarbeiten
3.000 m3 Frostschutzschicht
3.300 m2 Asphaltschichten
-Neubau der BW1-3 nach deren Abbruch
6.800 m3 Erdarbeiten
266 m3 Fundamente herstellen
580 m3 Stahlbeton herstellen ;
Ort der Ausführung: B 505, nördlich Zentbechhofen;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ersatzneubau Brückenbauwerke
Ort: Selbitz
NUTS-Code: DE249 Hof, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9