Fürth - Siegelsdorf, Erneuerung der Oberleitungsanlage
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/lieferantenportal
Abschnitt II: Gegenstand
Fürth - Siegelsdorf, Erneuerung der Oberleitungsanlage
Fürth - Siegelsdorf, Erneuerung der Oberleitungsanlage
Fürth
Fürth - Siegelsdorf, Erneuerung der Oberleitungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Fürth - Siegelsdorf, Erneuerung der Oberleitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübbenau
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 03222
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Fürth
Fürth - Siegelsdorf, Erneuerung der Oberleitungsanlage
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübbenau
NUTS-Code: DE146 Biberach
Postleitzahl: 03222
Land: Deutschland
Leistungsänderung am Oberleitungsmast 8-17, Lieferung und Montage eines Schalterpodestes sowie eines geänderten Geländers und der Zuwegung. Das Schalterpodest dient der sicheren Betriebsführung der Oberleitungsanlage und dem Arbeitsschutz der Beschäftigten. Zum Anbau des Podestes am neu errichteten Mast 8-17 (1n) muss wegen beengter räumlicher Bedingungen ein öffentlicher Gehweg teilweise verlegt werden.
Die zusätzlichen Leistungen stehen in direktem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang mit dem geschuldeten Leistungssoll des Auftragnehmers. Die Ausschreibung der zusätzlichen Leistungen wäre aufgrund des geringen Leistungsumfanges und der Gewährleistung unverhältnismäßig.