Lieferung elektrischer Energie für die Thermen des Bezirks Niederbayern in 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: VEA-2021-0013
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 128968818
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bezirk-niederbayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Nationale Identifikationsnummer: DE 115 677 610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vea.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vea-ausschreibungen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung elektrischer Energie für die Thermen des Bezirks Niederbayern in 2022
Lieferung von 10.579 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung im Jahr 2022.
Zweckverband Bad Füssing
Bad Füssing
Lieferung von rd. 5.106 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung im Jahr 2022.
Zweckverband Bad Griesbach
Bad Griesbach
Lieferung von rd. 1.795 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung im Jahr 2022.
Zweckverband Bad Abbach
Bad Abbach
Lieferung von rd. 701 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung im Jahr 2022.
Zweckverband Bad Gögging
Lieferung von rd. 1.049 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung im Jahr 2022.
Zweckverband Bad Birnbach
Lieferung von rd. 1.928 MWh elektrische Energie inkl. Durchführung der Netznutzung im Jahr 2022.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen: Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020).
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre bezogen auf Stromlieferungen in Höhe von jeweils mind. 5.000.000,00 €/a.
Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters Anlage A3
Erklärung Mindestlohn (MiLoG) Anlage A5
Eigenerklärung nach § 19 MiLoG Anlage A6
Nachunternehmerverzeichnis Anlage A7
Muster-Stromliefervertrag Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017)
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Grundlage der Eignung gem. Abschnitt 2 der Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU des europäischen Parlaments und des Rates (VOB/A-EU).
Mit Angebotsabgabe sind vorzulegen:
Anlage A2 - Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
Anlage A3 - Referenzen
Anlage A5 - Erklärung Mindestlohn (MiLoG)
Anlage A6 - Eigenerklärung zu §19 MiLoG
Nachweis der Umsatzzahlen der letzten 3 Jahre, bezogen auf vergleichbare Lieferleistungen bei öffentlichen Auftraggebern, in Höhe von jeweils mind. 5.000.000,00 €/a netto
Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
Letzter Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlage (nicht älter als 2020).
Anlage C - Entwurf Stromlieferungsvertrag
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (noch mind. 3 Monate gültig)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Kontaktdatenblatt gemäß §19 (b) Muster Netznutzungsvertrag der Bundesnetzagentur (Aktenzeichen Az. BK6-17-168 mit Beschluss vom 20.12.2017)
Musterrechnung inkl. einer Jahresschlussrechnung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).