Miniwettbewerb zur Rahmenvereinbarung der Prospitalia EU-AUS-006/2019 Einkauf von Geräten für die flexible Endoskopie Referenznummer der Bekanntmachung: 04-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Miniwettbewerb zur Rahmenvereinbarung der Prospitalia EU-AUS-006/2019 Einkauf von Geräten für die flexible Endoskopie
Momentan werden am Universitätsklinikum Regensburg jährlich über 7500 Endoskopien durchgeführt. Im Rahmen der Neubesetzung des Lehrstuhls wurde 2012 eine komplette Neuausstattung der Endoskopie durchgeführt. Nach nun gut 9 Jahren muss zur weiteren Versorgung ein Austausch des Gerätepools erfolgen.
Regensburg
Das Universitätsklinikum Regensburg ist ein Haus der Maximalversorgung mit derzeit 833 Betten, über 110.000 ambulanten und über 30.000 stationären Patienten. Momentan werden am Universitätsklinikum Regensburg jährlich über 7500 Endoskopien durchgeführt. Im Rahmen der Neubesetzung des Lehrstuhls wurde 2012 eine komplette Neuausstattung der Endoskopie durchgeführt. Nach nun gut 9 Jahren muss zur weiteren Versorgung ein Austausch des Gerätepools erfolgen. Dies wird notwendig da für die Geräte nun eine deutliche Zunahme an Wartungs- und Reparaturkosten zu verzeichnen ist und die Geräte zwischen 1000 und 2500 Mal pro Gerät aufbereitet worden sind. Der breiten Diversität der endoskopischen Verfahren und Versorgung am Universitätsklinikum Regensburg soll weiterhin durch eine flexible und einheitliche endoskopische Struktur begegnet werden. Ferner sollen die Geräte den neuesten Standards genügen und eine gute uns sicherer Bedienung erlauben. Aus diesem Grund hat sich das Universitätsklinikum Regensburg entschieden die Ausschreibung als Gesamtlos zu verfassen um die
spezifischen Ansprüche zu berücksichtigen. Dies beinhaltet damit auch eine einfachere und vereinheitlichte Abwicklungsmodalität im Bereich Service und Reparatur, sowie die Komptabilität mit den bereits gegebenen Aufbereitungsmöglichkeiten.
Der dazugehörige Wartungsvertrag kann optional nach Ende der Laufzeit verlängert werden.
Bezuschlagte Lieferanten innerhalb des Rahmenvertrages der Prospitalia EU-AUS-006/2019 Einkauf von Geräten für die flexible Endoskopie
GZ: INST 89/534-1 LAGG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahme-antrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).