Lieferung & Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten zur Ausstattung der Lehrer gem. der Förderrichtlinie "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte".
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mariaward-schulstiftung-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung & Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten zur Ausstattung der Lehrer gem. der Förderrichtlinie "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte".
Ausgeschrieben werden Aufträge zur Lieferung und Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten, insbesondere mobile Endgeräte, wie Convertibles,Laptops und Tablets als Lehrerdienstgeräte auf Basis der Förderrichtlinie „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in der aktuellen Fassung für nachfolgende Schulen:
Auersperg-Gymnasium
Passau-Freudenhain
Freudenhain 2
94034 Passau
Maria-Ward-Realschule Neuhaus am Inn
Schloss 1
94152 Neuhaus am Inn
Maria-Ward-Realschule Deggendorf
Maria-Ward-Platz 18
94469 Deggendorf
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrer-Tablets für die die Maria Ward Stiftung Niederbayern.
Maria Ward Schulen Niederbayern
18 x Tablets
18 x Schutzhülle mit Tastatur
18 x Eingabegerät – Stift
Lieferung & Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten zur Ausstattung der Lehrer gem. der Förderrichtlinie "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte".
Maria Ward Schulen Niederbayern
9 x Laptops
62 x Convertibles
62 x Eingabegerät – Stift
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrer-Tablets für die die Maria Ward Stiftung Niederbayern. 18 x Tablets 18 x Schutzhülle mit Tastatur 18 x Eingabegerät – Stift
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrer-Tablets für die die Maria Ward Stiftung Niederbayern. 9 x Laptops 62 x Convertibles 62 x Eingabegerät – Stift
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.