Lieferung & Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten zur Ausstattung digitaler Klassenzimmer und Lehrer gem. den Richtlinien "Bayern Digital II“ und "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte" und "DigitalPakt".
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Passau
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 94034
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://mariaward-schulstiftung-passau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung & Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten zur Ausstattung digitaler Klassenzimmer und Lehrer gem. den Richtlinien "Bayern Digital II“ und "Sonderbudget Lehrerdienstgeräte" und "DigitalPakt".
Ausgeschrieben werden Aufträge zur Lieferung und Erstkonfiguration von informationstechnischen Geräten, insbesondere mobile Endgeräte, wie Convertibles und Tablets als Lehrerdienstgeräte und Schülergeräte auf Basis der Förderrichtlinien (a) „Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)“ in der aktuellen Fassung sowie (b) der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ (BDII/Digitalbudget) für nachfolgende Schulen:
Maria-Ward-Realschule Burghausen
Stadtpl. 101
84489 Burghausen
Maria-Ward-Gymnasium Altötting
Neuöttinger Str. 8
84503 Altötting
Maria-Ward-Realschule Altötting
Neuöttinger Str. 8
84503 Altötting
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Schüler- / Unterrichts-Tablets für die die Maria Ward Stiftungsschulen in Altötting (Realschule und Gymnasium).
Maria Ward Schulen Oberbayern
175 x Tablets
175 x Schutzhülle mit integriertem Displayschutz
175 x MDM-Lizenzen
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrer-Tablets für die Stiftungsschulen Maria Ward in Oberbayern (Altötting und Burghausen).
Maria Ward Schulen Oberbayern
67 x Tablets
67 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad
67 x Eingabegerät – Stift
5 x Laptops
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrer-Tablets für die die Stiftungsschulen Maria Ward in Oberbayern (Altötting und Burghausen).
Maria Ward Schulen Oberbayern
23 x Laptops
14 x Convertibles
14 x Eingabegerät – Stift
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Schüler- / Unterrichts-Tablets für die die Maria Ward Stiftungsschulen in Altötting (Realschule und Gymnasium). 175 x Tablets 175 x Schutzhülle mit integriertem Displayschutz 175 x MDM-Lizenzen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebn67 x Tablets 67 x Schutzhülle mit Tastatur und Trackpad 67 x Eingabegerät – Stift 5 x Laptops ahme von Lehrer-Tablets für die Stiftungsschulen Maria Ward in Oberbayern (Altötting und Burghausen).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Erstkonfiguration inkl. Inbetriebnahme von Lehrer-Tablets für die die Stiftungsschulen Maria Ward in Oberbayern (Altötting und Burghausen). 23 x Laptops 14 x Convertibles 14 x Eingabegerät – Stift
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenzell
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94081
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]