Gekühlte IT-Racksysteme Referenznummer der Bekanntmachung: 8407 0805 0144
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gekühlte IT-Racksysteme
Der Leistungsumfang setzt sich aus folgenden Leistungskomponenten zusammen:
1. Veräußerung und Lieferung von gekühlten IT-Racksystemen und deren Komponenten inklusive zugehörigem Zubehör (wobei das Zubehör isoliert bestellbar ist);
2. Bereitstellung, Anbindung und Betrieb eines Online-Shops für MPG;
3. Ergänzende Leistungen:
a) Serviceleistungen (z.B. Reparatur, Austausch, im Einzelfall Support vor Ort);
b) Dienstleistungen (z.B. Projektkoordination, Installation, Konfiguration, Projektberatung);
c) Bereitstellung einer Online-Plattform mit entsprechenden aktuellen Inhalten, insbesondere Dokumentationen (u.a. Benutzer- und Administrationshandbücher, Beschreibung der Konfiguration und Inbetriebnahme);
d) Ständig verfügbare Anlaufstelle für Serviceanfragen (z.B. Störungsmeldung, erste Störungsdiagnose);
e) Berichtswesen (Reporting) mit Berichten über Einzelaufträge und das vereinbarte Sortiment.
Generalverwaltung München, Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft (siehe auch http://www.mpg.de) sowie die rechtlich selbständigen Organisationseinheiten in Hamburg, Düsseldorf, Bonn, Frankfurt a.M. und Mülheim an der Ruhr.
Alle Anlagen- und Kapitelverweise beziehen sich auf die Vergabeunterlage: Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die bedarfsweise Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen verschiedener Hersteller mittels Rahmenvereinbarungen mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern (sechs Rahmenvertragspartner). Die Beschaffung erfolgt zur Deckung des Bedarfs der bestehenden heterogenen Systemlandschaften in den unterschiedlichen Instituten und Einrichtungen. Das von der MPG benötigte und in diesen Vergabeunterlagen beschriebene Produktportfolio muss von den künftigen Auftragnehmern angeboten werden und über eine Anbindung des Online-Shops an das SRM-System der MPG abrufbar sein. Mit umfasst vom hiesigen Vergabeverfahren und damit Vergabegegenstand sind neben der Lieferung von gekühlten IT-Racksystemen auch Service- und Dienstleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) sowie die Beschaffung von Zubehör aus einem vielfäl-tigen Sortiment. Nicht Gegenstand der Leistung sind jedoch in diesen IT-Racksystemen zu verbauende Komponenten wie Server- und/oder Storage- und/oder Netzwerk-Produkte, die von den Bedarfsträgern der MPG über andere Rahmenvereinbarungen bezogen werden. Dies gilt auch für reine Serverschränke, sofern diese nicht gekühlt sind bzw. nicht in Zusammenhang mit einem gekühlten IT-Racksystem bezogen werden. Die Generalverwaltung sowie die Institute und Einrichtungen der Max-Planck-Gesellschaft müssen die gekühlten IT-Racksysteme und das jeweilige Zubehör eigenständig im Online-Shop des Auftragnehmers innerhalb des vertraglich vereinbarten Sortiments individuell zusammenstellen können bzw. auswählen können. Zudem müssen sie hierfür den Einzel- und Gesamtpreis angezeigt bekommen. Diese Ansicht muss ausgedruckt werden können. Zusätzlich müssen im Online-Shop für jedes angebotene gekühlte IT-Racksystem auch Service- und Dienstleistungen (Teil der sog. ergänzenden Leistungen) individuell auswählbar sein. Neben dem allgemeinen Ziel einer wirtschaftlichen Beschaffung von gekühlten IT-Racksystemen und den beschriebenen weiteren Leistungen soll über die hier in den Wett-bewerb gestellte RV auch eine Produktvielfalt des Angebotssortiments während der Vertragslaufzeit erreicht werden. Dies wird zum einen durch die Anzahl der RV-Partner erreicht. Zum anderen müssen die RV-Partner in ihrem Angebotssortiment die in Kapitel 4.4.1 charakterisierten Sortimentsklassen vollständig abdecken. Sie sind verpflichtet, die vertragsgegenständlichen Produkte der jeweils von ihnen benannten Herstellern während der gesamten Vertragslaufzeit beizubehalten. Der Bieter muss in seinem Angebot einen Hersteller benennen und somit auch das genannte Formblatt als Teil seines Angebots abgeben. Um sicherzustellen, dass eine Hersteller- und Produktvielfalt innerhalb der Rahmenvereinbarung und mit Blick auf die späteren Einzelauftragsvergaben erreicht wird, muss sich jeder Bieter mit Angebotsabgabe auf einen Hersteller festlegen (vgl. Kapitel 4.2.1). Im Ergebnis darf jeder Hersteller unter den künftigen RV-Partnern nur einmal vertreten sein. Die Herstellervielfalt ergibt sich dann zwingend aus der Anzahl der RV-Partner. Ein Bieter wird daher nur dann auf sein Angebot den Zuschlag erhalten, wenn kein anderes Angebot mit demselben Hersteller ein wirtschaftlicheres Angebot abgegeben wurde. Sollte sich nach Auswertung der Angebote herausstellen, dass sich unter den sechs (6) wirtschaftlichsten Angeboten Bieter befinden, die sich mit derselben Hersteller-Kombination am Verfahren beteiligt haben, so kann von diesen Bietern mit derselben Hersteller-Kombination nur derjenige Bieter den Zuschlag erhalten, der bezogen auf diese Hersteller-Kombination das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Die anderen Angebote der Bieter mit derselben Hersteller-Kombination werden nicht berücksichtigt. Der Bieter hat zum Nachweis der Herstellerbindung eine Bestätigung des Herstellers beizufügen. Das Spektrum des erforderlichen Sortiments (d. h. das von der MPG benötigte Produktportfolio) für gekühlte IT-Racksysteme im Online-Shop des Auftragnehmers wird durch die in Kapitel 4.4.1 aufgeführten Beispiel-Sortimentsklassen charakterisiert. Anzubieten ist durch den Auftragnehmer damit ein Sortiment von gekühlten IT-Racksystemen und deren Komponenten im Spektrum der in Kapitel 4.4.1 genannten Sortimentsklassen, mit jeweils marktüblichen Anforderungen und Ausstattungsmerkmalen, sowie entsprechendem Zubehör. Es müssen also gekühlte IT-Racksysteme und deren Komponenten im Spektrum des Angebotssortiments, welches durch die genannten Sortimentsklassen charakterisiert ist, im Online-Shop des jeweiligen Auftragnehmers auswählbar und - soweit möglich - konfigurierbar sein. Die entsprechende Ausstattung der im Sortiment des Online-Shops für die MPG angebotenen Artikel muss im Online-Shop beschrieben werden. Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung müssen vom Auftragnehmer direkt in das eProcurement-System der MPG überführt werden und daraus unmittelbar von den jeweiligen Nutzern abgerufen werden können. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sog. "Refurbished Komponenten" (z.B. werksüberholte oder nach Auslieferung an einen Kunden wieder zurückgenommene Komponenten) nicht vom Leistungsgegenstand umfasst sind und somit das Angebot solcher Komponenten nicht zugelassen ist. Im Online-Shop sind ausschließlich zum Bestellzeitpunkt fabrikneue Komponenten auf dem jeweiligen aktuellen Stand der Technik anzubieten. Im Online-Shop muss zudem die Möglichkeit bestehen, zugehörige Komponenten und Zubehör von gekühlten IT-Racksystemen mit- oder nachzubestellen. Über die Laufzeit der Rahmenvereinbarung werden sich die technologischen Gegebenheiten durch Fortentwicklungen ändern. Das Spektrum des anzubietenden Sortiments ist deshalb vom jeweiligen Auftragnehmer während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten (vgl. insbesondere zur Technologiegleitklausel Kapitel 5.5). Gegenstand der Vergabe sind gekühlte IT-Racksysteme, die den Einbau von 19"-IT-Komponenten (z.B. Servern, Switches) ermöglichen. Gekühlte IT-Racksysteme bestehen grundsätzlich aus einem IT-Rack, in dem die IT-Komponenten eingebaut werden und einer Kühleinheit. Die Kühleinheit kann im IT-Rack eingebaut sein oder die Kühleinheit besitzt jeweils ein eigenes Rack und diese lässt sich mit dem IT-Rack in verschiedener Weise kombinieren. Gekühlte IT-Racksysteme mit geschlossenen Klimakonzepten besitzen eine in das IT-Rack integrierte Kühleinheit unter Inanspruchnahme von Höheneinheiten oder mit seitlich integriertem oder angereihter Kühleinheit, was sich in einer größeren Breite der Konfiguration aus IT-Rack und Kühleinheit niederschlägt. In beiden Fällen wird ein geschlossenes Klimakonzept realisiert. Die Luftströmung wird also innerhalb der geschlossenen IT-Rack-Kühl-Konfiguration geführt. Deshalb wird aus den IT-Racks keine Warm- oder Kaltluft in den Raum (IT-Serverraum, Rechenzentrumsraum) abgegeben. Die IT-Racks sind damit - von einer geringen Wärmeabstrahlung abgesehen - raumklimaneutral. Bei gekühlten IT-Racksystemen mit offenem Klimakonzept wird die Luft aus der Umgebung von den Lüftern der IT-Geräte durch die (perforierten) vorderen Rack-Türen aus dem um-gebenden Raum angesaugt und verlässt das Rack wieder durch die rückwärtigen Rack-Türen. Als Kühleinheiten können klassische Reihenkühlgeräte zum Einsatz kommen, die seitlich integriert oder an das Rack angereiht, die Warmluft aus dem rückwärtigen Bereich der Racks ansaugen, intern abkühlen und in der voreingestellten Servereinlasstemperatur auf der Vorderseite der Racks auslassen. Ein solches Kühlkonzept kann auch durch eine Warm-Kaltgang-Einhausung ergänzt werden. Weiterhin besteht auch die Möglichkeit des Einsatzes von passiven (lüfterlosen) wassergekühlten Rückkühltüren, die die warme Abluft der IT-Komponenten vor Austritt in den die IT-Racks umgebenden Raum abkühlen. Die gekühlten IT-Racksysteme lassen sich durch weitere Komponenten, wie z.B. Sensoren, USV bausteinartig erweitern, die den Funktionsumfang des gekühlten IT-Racksystems ver-bessern oder erweitern. Im Folgenden wird in einem Abschnitt zunächst das IT-Rack beschrieben. In zwei weiteren Abschnitten werden zwei mögliche Kühleinheiten erläutert. In den folgenden beiden Ab-schnitten wird erklärt, auf welche Weise die Kühleinheiten mit den IT-Racks kombiniert werden können. Sortimentsgruppe 1: IT-Racks mit den beispielhaften Sortimentsklassen: • offene IT-Schränke jeweils in verschiedenen Konfigurationen (Höhe, Breite, Tiefe) • geschlossene IT-Schränke jeweils in verschiedenen Konfigurationen (Höhe, Breite, Tiefe) Sortimentsgruppe 2: Schrankausbau mit den beispielhaften Sortimentsklassen: • Sockel, Böden, Wände, Dächer • Türen, Schlösser • 19" Innenausbau, wie z.B. Fachböden, Schienen, Blenden, Leuchten, Kabelführung, Befestigungsmaterial Sortimentsgruppe 3: Kühlung - Klima mit den beispielhaften Sortimentsklassen: • Reihen-Klimageräte • Klimatüren • Dachklimaeinheit • Pumpen • Wärmetauscher • Klimatechnik-Zubehör, wie z.B. Kältemittel Sortimentsgruppe 4: Stromverteilung - Power mit den beispielhaften Sortimentsklassen: • Steckdosenleisten • Stromverteilerleisten (PDU) • Stromschienen (modular) • Unterbrechungsfrei Stromversorgung (USV) • Zubehör, wie z.B. Kabel, Stecker Sortimentsgruppe 5: Monitoring und Sensorik mit den beispielhaften Sortimentsklassen: • Überwachungssysteme • Sensoren • Brandmelde-/Löschanlage • Monitor/Tastatur-Konsole • Management-Software Sortimentsgruppe 6: Gangschottung - Containment mit den beispielhaften Sortimentsklassen: • Gangabdeckung • Luftabdichtung • Gangabdeckung • Luftabdichtung • Gangtür/-schiebtüren Sortimentsgruppe 7: Serviceleistungen mit den beispielhaften Sortimentsklassen: • Service in Kategorien, wie z.B. Zinn, Eisen, Bronze, Silber, Gold Sortimentsgruppe 8: Dienstleistungen mit den beispielhaften Sortimentsklassen: • Projektleiter • Systemtechniker • Systemberater
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gekühlte IT-Racksysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sennfeld
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97526
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gekühlte IT-Racksysteme
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]0
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten
Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).