Systemadministration im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/835/019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE261 Aschaffenburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wna-aschaffenburg.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Systemadministration im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg
Im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg ist die vollständige Administration des IT-Systems sowohl im Dienstgebäude als auch in den temporären Baubüros und an den Tele-Arbeitsplätzen durch die Beauftragung eines Dienstleisters sicher zu stellen. Die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebene Betreuungsleistung ist vor Ort durch mind. 1,5 Personen an fünf Arbeitstagen in der Woche und im Bedarfsfall auch durch mehrere Personen und/oder an Wochenenden bzw. Feiertagen (z. B. bei notwendigen Updates) zu erbringen.
Im Wasserstraßen-Neubauamt Aschaffenburg ist die vollständige Administration des IT-Systems sowohl im Dienstgebäude als auch in den temporären Baubüros und an den Tele-Arbeitsplätzen durch die Beauftragung eines Dienstleisters sicher zu stellen. Die in der Leistungsbeschreibung näher beschriebene Betreuungsleistung ist vor Ort durch mind. 1,5 Personen an fünf Arbeitstagen in der Woche und im Bedarfsfall auch durch mehrere Personen und/oder an Wochenenden bzw. Feiertagen (z. B. bei notwendigen Updates) zu erbringen.
Verlängerung des Dienstleistungsvertrags maximal zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr
Verlängerung des Dienstleistungsverstrags maximal zweimalig um jeweils eins weiteres Jahr
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind im Formblatt 1333/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
- Ausschlusskriterien gem. §123 und §124 GWB
- Erklärung nach §44 (1) VgV bezüglich der Eintragung in das Berufsregister
Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung:
Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit "keine" oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen.
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung" oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungererklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind gem. Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
- zu § 45 (1) 1 VgV: Gesamtumsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren
- zu § 45 (1) 3 VgV: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung. Kommt das Angebot in die engere Wahl ist die Kopie der Versicherungsbescheinigung vor Auftragserteilung vorzulegen.
zu § 45 (1) 3 VgV:
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mind [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung für den Fall, dass bei dem Auftragnehmer mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten, mindestens das 2-fache der Versicherungssumme beträgt. Bei Bewerber-/Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen für jedes Mitglied bestehen.
zu § 45 (1) 1 VgV:
- Gesamtumsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a
Der Nachweis der Eignung kann durch Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung " oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt "Eigenerklärung Eignung" oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Werden im Hinblick auf die Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen (Eignungsleihe), so sind die o. g. Nachweise auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen sowie auf Verlangen der Nachweis in Form einer Verpflichtungserklärung nach § 47 (1) VgV zu erbringen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.
Folgende Angaben/Erklärungen/Nachweise sind gem. Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung zu erbringen:
- zu § 46 (3) 1 VgV: mindestens drei Referenzen über vergleichbare Leistungen
- zu § 46 (3) 8 VgV: jährliches Mittel der Beschäftigten
zu § 46 (3) 1 VgV:
Eine Referenz wird anerkannt, wenn die Leistungsmerkmale in Qualität und Quantität insbesondere folgendes erfüllen:
- Die Anzahl der Clients muss mindestens 80 betragen
- Die IT-und Softwareumgebung muss der ausgeschriebenen Leistung entsprechen
- Der tatsächlich bereits erbrachte Leistungszeitraum muss mindestens 2 Jahre betragen
zu § 46 (3) 8 VgV:
- Die Mindestanzahl der Beschäftigten, die Dienstleistungen für Dritte im Bereich der Systemadministration erbringen, muss mindestens 15 betragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschaffenburg
Postleitzahl: 63743
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]