Sanierung Mittelschule Pfarrkirchen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.pfarrkirchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Mittelschule Pfarrkirchen
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für die Sanierung der Mittelschule in Pfarrkirchen.
84347 Pfarrkirchen
Der Mittelschulverband Pfarrkirchen bestehend aus der Stadt Pfarrkirchen und den Gemeinden Dietersburg, Postmünster und Schönau beabsichtigt die Sanierung der Mittelschule in Pfarrkirchen. Das Schulgebäude wurde im Jahr 1980/1981 errichtet sowie im Jahr 2000 um einen weiteren Gebäudeteil ergänzt. Im Zuge einer Förderung nach KIP-S wurde im Jahr 2020 die Fassade im Norden des Schulgebäudes teilweise bereits erneuert. Bei der Mittelschule Pfarrkirchen handelt es sich um eine vierzügige Mittelschule, in welcher derzeit ca. 400 Schüler unterrichtet werden. Die vorhandenen Nutzflächen der Schule belaufen sich auf ca. 4200 m². Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sind insbesondere die Themen, Barrierefreiheit, Brandschutz sowie energetischen Sanierung zu bearbeiten. Trotz der wiederkehrenden Instandhaltungsmaßnahmen ist das Gebäude grundlegend zu sanieren und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Zunächst ist in Abstimmung mit der Schule und dem Träger zusammen mit dem Architekten ein Raumprogramm aufzustellen und im Hinblick auf die Beantragung einer schulaufsichtlichen Genehmigung mit der Regierung von Niederbayern zu besprechen. Welche konkreten Maßnahmen bzw. eventuelle Förderabschnittsteilungen sich ergeben, kann erst im weiteren Projektverlauf in Abstimmung mit der Regierung festgelegt werden. Wie die Maßnahme konkret umgesetzt werden kann, ist derzeit noch vollkommen offen, weshalb unter Umständen auch eventuelle Teilabbrüche, Umbauten bzw. Teilneubauten nicht ausgeschlossen werden können. Ziel ist, dass der Schulbetrieb im bestehenden Gebäude ohne teure Interimsmaßnahmen größten Teils weiterlaufen kann.
Abhängig von der förderrechtlich zu bildenden Anzahl von Förder- bzw. Bauabschnitten.
Die fristgerechte Vorlage (Abgabe mit Teilnahmeantrag) der geforderten Nachweise, Erklärungen und der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen (rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle, technische, berufliche Leistungsfähigkeit, Teilnahmebedingungen) in Textform.
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, maximal 2 Punkte. Technische Leistungsfähigkeit Bürokapazität, Personalstärke, durchschnittliche Anzahl der festangestellten Beschäftigten in den letzten 3 Jahren mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung, maximal 4 Punkte.
Referenzen
Referenzen für Aufträge nach HOAI § 33 ff in Verbindung mit Anlage 10 bei denen die Leistungsphase 8 im Zeitraum von 01/2015 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung abgeschlossen wurde. Es können maximal 5 Referenzen eingereicht werden, es müssen jedoch mindestens 2 wertbare Referenzen abgegeben werden, um im weiteren Verfahren Berücksichtigung zu finden. In die Bewertung werden jedoch nur die drei Referenzen mit der höchsten Punktzahl einbezogen (siehe Formblatt Eignungskriterien Teilnahmewettbewerb). Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Beim Kriterium Referenzen können maximal 17 Punkte erreicht werden.
Soweit die Mindestanforderungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punktzahl für die Auswahl maßgebend. Die Bewertung erfolgt nach folgender Aufstellung: maximale Punktzahl/Gewichtung/erreichte Punktzahl. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 (6) VgV das Los.
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise und abschnittsweise (je nach Förderabschnittsbildung) zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht. Je nach Abwicklung der Maßnahme wird voraussichtlich die Stufe 1 für das Gesamtprojekt und die weiteren Stufen je Abschnitt abgerufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden, der unter https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ heruntergeladen werden kann. Zur Angabe der Nachweise ist der Bewerbungsbogen vollständig ausgefüllt in Textform mit Angabe des Namens der natürlichen Person einzureichen.
Geforderte Nachweise sind:
Soweit der Bewerber eintragungspflichtig ist: Auszug aus dem entsprechenden Register (z. B. Handelsregister) nicht älter als 12 Monate bezogen auf das Datum der Absendung der Bekanntmachung oder dem vergleichbaren Register des Heimatlandes des Bewerbers (ggf. in Kopie). Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe gegen ihn vorliegen gemäß §§ 123 und 124 GWB. Die vollständigen, abschließenden Anforderungen bzw. Bedingungen ergeben sich ausschließlich aus den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers für mit der hier ausgelobten Leistung vergleichbare Leistungen in Euro/netto im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre max. 2 Punkte bei >/= 1 Mio. EUR netto. Bei Arbeitsgemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der ARGE einzeln anzugeben. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage eines Versicherungsscheins nicht älter als 6 Monate bezogen auf den Tag der Absendung der Bekanntmachung oder eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens über die geforderte Deckung für das ausgelobte Projekt im Auftragsfall. Bei Arbeitsgemeinschaften muss eine Versicherung für alle ARGE-Mitglieder gemeinsam nachgewiesen werden. Die Bestätigung muss also gerade auf die Bietergemeinschaft lauten. Alternativ kann jedes ARGE-Mitglied alleine eine Versicherung in der geforderten Höhe nachweisen, jedoch muss jeder Versicherungsbestätigung entnommen werden können, dass die Tätigkeit der ARGE gesamtschuldnerisch mitversichert ist. Des Weiteren muss ein Nachweis erbracht werden, dass die geforderten Deckungssummen mindestens 2-fach pro Jahr zur Verfügung stehen. Die geforderten Mindestdeckungssummen belaufen sich für Personenschäden auf >/= 5 Mio. EUR, für sonstige Schäden auf >/= 3 Mio. EUR. Sollten die Nachweise nicht entsprechend vorgelegt werden, erfolgt ein Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden entsprechende Formblätter mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt. Durchschnitt der in den letzten 3 Jahren festangestellten Beschäftigten mit Bezug auf die für die Leistung relevante Abteilung max. 4 Punkte bei >/= 10 festangestellten Mitarbeitern.
Referenzen (die Angaben sind im Formblatt B zu machen, das Formblatt B ist hierzu entsprechend zu vervielfältigen und mit 1 bis 5 zu nummerieren), Referenzportfolio, Kontaktdaten des Auftraggebers, Auskunftsstelle, Art des Auftraggebers (informelle Angaben), Abschluss der Leistungsphase 8 zwingend im Zeitraum von 01/2015 bis zum Tag der Absendung der Bekanntmachung, erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI (max. 2 Punkte bei LPH 2-8), Gegenstand des Auftrags bei Sanierung eines öffentlichen Gebäudes bei laufendem Betrieb max. 2 Punkte, Projektgegenstand nach HOAI § 33 ff in Verbindung mit Anlage 10 für Gebäude mit Planungsanforderungen von mindestens Honorarzone III oder höher (max. 1 Punkt), für Baumaßnahmen an Schulen (max. 1 Punkt). Auch bei Bewerbung als Arbeitsgemeinschaft können in Summe nur maximal 5 Referenzprojekte (Formblätter B maximal 5x) eingereicht werden. Die drei besten (höchste erreichte Punktzahl) Referenzen werden gewertet.
Zugelassen ist, wer nach den Architekten-/Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen, über Vergleichbares verfügt oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufserfahrung verfügen. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n entsprechende/n Architekt/in oder Ingenieur/in benennen, der die entsprechende Bauvorlageberechtigung hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass Antworten auf gestellte Fragen im Zuge des Teilnahmewettbewerbs (Bewerbungsverfahren) auf https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ eingestellt werden. Der Bewerber hat sich eigenverantwortlich laufend darüber zu informieren. Fragen zu den Unterlagen dürfen nur über das Onlineportal https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ gestellt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise innerhalb einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber, dass der Auftraggeber von der Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht, besteht nicht. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben des Bewerbers in den Bewerbungsunterlagen gehen zulasten des Bewerbers.
Sämtlicher Schriftverkehr an Arbeitsgemeinschaften wird ausschließlich über die in der Vergabeplattform von der Arbeitsgemeinschaft bekannt gegebene E-Mail-Adresse geführt.
Ergänzung IV.1.5) Angaben zur
Verhandlung: Unter Umständen fordert der öffentliche Auftraggeber die Bieter auf, ein finales Angebot (oder auch nur Teile des Angebotes) nach Verhandlung einzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfarrkirchen
Postleitzahl: 84347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.pfarrkirchen.de/