Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung/Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Abensberg
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93326
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.abensberg.de/buergerservice/rathaus/stadtwerke
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung/Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg des Eigenbetriebs Stadtwerke Abensberg
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg sowie die Nachweisführung über die thermische Verwertung ab dem 01.01.2022 und spätestens ab 01.01.2029 Zuführung zu einer Behandlungsanlage zur Phosphorrückgewinnung oder Transport auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche und anschließende Zuführung zur Phosphorrückgewinnung.
Gewährleistung der Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 01.01.2029.
Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Stoffe einschließlich etwaigen Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
Abensberg
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, der Transport sowie die thermische Vorbehandlung (soweit
erforderlich) und Verwertung von entwässertem Klärschlamm der Kläranlage Abensberg des Eigenbetriebs
Stadtwerke Abensberg sowie Phosphorrecycling.
Die Jahresmenge entwässerter Schlamm beträgt grundsätzlich zwischen 750 und 1.100 t OS/Jahr mit einem
mittleren Trockenrückstandsgehalt (TR-Gehalt) von rd. 25%.
Ab 01.01.2022 sind die anfallenden Klärschlamm thermisch vorzubehandeln (soweit erforderlich) und thermisch
zu verwerten.
Der Auftragnehmer hat die anfallenden Klärschlammaschen spätestens ab 01.01.2029 einer Behandlungsanlage zur Phosphorrückgewinnung zuzuführen
oder auf eine Monodeponie zur Zwischenlagerung der Klärschlammasche zu transportieren und anschließend der Phosphorrückgewinnung zuzuführen.
Der Auftragnehmer hat eine Rückgewinnung von Phosphor und eine Rückführung des gewonnenen Phosphors
oder der phosphorhaltigen Klärschlammverbrennungsasche in den Wirtschaftskreislauf spätestens ab 01.01.2029 zu gewährleisten und dies
ordnungsgemäß zu dokumentieren.
Die Leistung des Auftragnehmers umfasst auch die Entsorgung sämtlicher bei der Behandlung entstandener Stoffe einschließlich etwaigen
Weitertransports und Behandlung sowie die ordnungsgemäße Dokumentation der thermischen Verwertung ab Übernahme der Klärschlämme.
Der AG hat die Option der zweimaligen Verlängerung um fünf Jahre. Der AN ist zur Annahme der Verlängerung verpflichtet. Die Verlängerungsoption ist mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben. Die Ausübung der Verlängerungsoption bedarf der Schriftform.
Der AG hat die Option der zweimaligen Verlängerung um fünf Jahre. Der AN ist zur Annahme der Verlängerung verpflichtet. Die Verlängerungsoption ist mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit auszuüben. Die Ausübung der Verlängerungsoption bedarf der Schriftform.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Auszug aus Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend) oder gleichwertig
Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und
technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen
Genehmigungen besitzt
Unternehmensbeschreibung, aus welcher Angaben zum Unternehmen, der Unternehmensstruktur (z.B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit)
sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung hervorgeht
Nachweis über die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (Zertifikat) gem. § 56 KrWG i.V.m. EfbV
Nachweis der Anzeige inkl. Anzeigebestätigung nach § 53 KrWG i.V.m. AbfAEV oder Erlaubnis nach § 54 KrWG i.V.m. AbfAEV
Umsatz bezogen auf die zu vergebenden oder vergleichbare Leistungen (ausschließlich Klärschlammentsorgung durch thermische Verwertung) in den letzten drei Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020)
Referenzen des Unternehmens für in den Jahren 2018 bis einschließlich 2020 (Vertragslaufzeit mindestens ein Jahr) erbrachte Leistungen zu Übernahme, Transport und Verwertung von Klärschlamm (Auftragsumfang mind. 750 t Originalsubstanz pro Jahr), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Nachweis der Entsorgungssicherheit und Angaben zu den Verwertungsanlagen
Es muss mindestens eine Referenz des Unternehmens bzw. der Bietergemeinschaft (Jahre 2018 bis einschließlich 2020) genannt werden, die jeweils das Mindestkriterium der Entsorgung und thermischen Verwertung von mindestens 750 t Originalsubstanz pro Jahr Klärschlamm beinhalten
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtwerke Abensberg
Bad Gögginger Weg 2
93326 Abensberg
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]