TNW_Gemeinde Nagel_Sanierung ehem. Gasthof Goldner Löwe_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 52/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nagel
NUTS-Code: DE24D Wunsiedel i. Fichtelgebirge
Postleitzahl: 95697
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erholungsort-nagel.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Gemeinde Nagel_Sanierung ehem. Gasthof Goldner Löwe_Arch
Die Gemeinde Nagel plant den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Gasthofes "Goldner Löwe" zu einem Gebäude für Tagespflege und ambulanten Pflegedienst.
Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Erstellung Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Goldner Löwe Wunsiedler Str. 27 95697 Nagel Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Nagel plant den Umbau und die Sanierung des ehemaligen Gasthofes "Goldner Löwe" zu einem Gebäude für Tagespflege und ambulanten Pflegedienst. Eine Entwurfsplanung hierzu ist bereits vorhanden und den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Der ehemalige Gasthof "Goldner Löwe" befindet sich im Ortskern von Mühlbühl, nordöstlich des Gemeindezentrums. Das zweigeschossige Gebäude gliedert sich in zwei Baukörper. Der aktuelle Leerstand soll nun beseitigt werden und die Mitte der Gemeinde revitalisiert werden. Das Gebäude selbst dürfte etwa 150 Jahre alt sein.
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Mittlerweile ist das Gebäude jedoch in einem schlechten Zustand. Das Dach ist an einigen Stellen undicht, der Dachstuhl ist jedoch nach Aussage von Statik und Bautenschutz in augenscheinlich gutem Zustand. Die Dacheindeckung aus Kunstschiefer und Blech ist verbraucht und muss erneuert werden. Bei den funktionalen Dachflächenfenstern ist keine logische Gliederung zu erkennen. Die Fassade ist weitgehend original erhalten. Die Fenster sind Altbestand und müssen vollständig ausgetauscht werden. Der Außenputz ist verbraucht und muss erneuert werden. Die Westfassade ist mit Platten geschindelt, die aber, gemäß historischen Aufnahmen, nicht dem ursprünglichen Zustand entsprechen.
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Im Erdgeschoss befindet sich links im Risalit ein offener Vorraum mit gewölbter Öffnung zur Straße. Von dort aus kann der westliche Saalbau wie auch das Mittelgebäude begangen werden. Im älteren, östlichen Flügel besteht noch eine Zugangstür. Von dort aus wird das Obergeschoss über eine Holztreppe erschlossen. Eine Erschließung in das Dachgeschoss erfolgt über eine ähnlich gebaute Treppe direkt darüber.
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In direkt verlängerter Linie zu den beiden Eingängen auf der Straßenseite, gibt es in der Nordfassade ebenfalls zwei Ausgänge zum rückwärtigen Außenbereich. Nördlich und westlich wurde im Lauf der Zeit jeweils ein kleiner Behelfsbau angeschlossen.
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Das Ursprungsgebäude sowie der Mittelbau sind in Teilbereichen unterkellert. Die Kellerräume sind verhältnismäßig gut erhalten jedoch feucht.
Die gesamte Bausubstanz ist auf Schädlinge untersucht worden. In den erdgeschossigen Böden sowie im mittigen Keller wurden Poren- und Hausschwämme festgestellt. Im Obergeschoss erstrecken sich einzelne Myzelienstränge der Pilze und wurden Schädigungen durch Nagekäfer in den Fußböden gefunden. Ein umfänglicher Prüfbericht steht hierzu noch aus. Insgesamt ist für das lange leerstehende Gebäude eine Komplettsanierung notwendig. Das Gebäude ist nicht barrierefrei ausgebaut.
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Im Rahmen der Bedarfsermittlung wurden umfassende Bürgerversammlungen und Arbeitskreise durchgeführt. Näheres ist in dem Erläuterungsbericht zu entnehmen.
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Die Varianten aus der Vorplanung wurden nach Abstimmung mit dem Gemeinderat und dem Amt für ländliche Entwicklung zu einer gemeinsamen Entwurfsplanung zusammengefasst. Dieser Entwurf beinhaltet nun das Konzept von Tagespflege und ambulanten Pflegedienst in einem Kompletterhalt des Gebäudes.
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Ein Raumprogramm für die Pflegenutzung wurde entwickelt, welches dem Entwurf zugrunde liegt. Auch ein Nutzungskonzept wurde erstellt.
Die einzelnen konkreten Maßnahmen sind dem den Vergabeunterlagen beigefügten Erläuterungsbericht zu entnehmen.
Ziel der Sanierung ist insbesondere die Beseitigung von Gebäudeleerständen im Ortskern, die Nutzung der bestehenden Bausubstanz, eine energetische Sanierung, das Schaffen eines zeitgemäßen Pflegeangebots für Mühlbühl und die Region sowie das Schaffen neuer Möglichkeiten für eine lebendige Ortsgemeinschaft mit Saal und Gemeinschaftsgarten.
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Im Januar 2022 ist mit der Erbringung der Planungsleistungen zu beginnen. Baubeginn ist für Herbst 2022 geplant. Bei einem ungehinderten Projektablauf ist mit einer Übergabe des Gebäudes zur Nutzung bis Frühjahr 2024 zu rechnen.
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Eine Förderung durch das ALE Oberfranken findet statt. Der Förderbescheid liegt bereits vor.
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Die Gesamtkosten der Maßnahme (KG 200-700) liegen bei etwa 3,8 Mio. EUR brutto.
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Vergeben werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 4-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 sowie die Besondere Leistung der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Erstellung Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume: 10%
- 5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
- 3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
- 1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre: 10%
- 5 Punkte: ab 4 Architekten / Ingenieuren
- 3 Punkte: ab 3 Architekten / Ingenieuren
- 1 Punkt: ab 2 Architekten / Ingenieuren
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): alte Gebäude ab Honorarzone III mit Dorferneuerung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten): 80%
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
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Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
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Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Gebäude ab Honorarzone III (sehr gut vergleichbar)
- Objekte, die mindestens 80 Jahre alt sind (sehr gut vergleichbar)
- Ortsentwicklung bzw. städtebauliche Maßnahme (sehr gut vergleichbar)
- Sanierung/Umbau (sehr gut vergleichbar)
- Neubau (gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 4-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen nach der jeweils geltenden HOAI erbracht worden sind)
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- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 3 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphase 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist Frühjahr 2024.
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Die Entwurfsplanung wird den Bewerbern von Anfang an in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume.
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 0,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
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Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
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Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieuren, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt: alte Gebäude ab Honorarzone III mit Dorferneuerung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 7 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Gebäude ab Honorarzone III, Objekte, die mindestens 80 Jahre alt sind, Ortsentwicklung bzw. städtebauliche Maßnahme, Sanierung/Umbau, Neubau, Erfahrung mit Fördermitteln
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 4-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 3 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Einhaltung der Förderbestimmungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR4AH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.