Beschaffungsdienstleistungen im Gesundheitswesen
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffungsdienstleistungen im Gesundheitswesen
Das UKR beabsichtigt für seine bestehenden, im laufenden Betrieb befindlichen Kliniken, Abteilungen und Institute, mit dem ausgeschriebenen Auftrag den Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen, die für das UKR Beschaffungsdienstleistungen erbringen soll.
Regensburg
Das UKR beabsichtigt für seine bestehenden, im laufenden Betrieb befindlichen Kliniken, Abteilungen und Institute, mit dem ausgeschriebenen Auftrag den Beitritt zu einer Einkaufsgemeinschaft im Gesundheitswesen, die für das UKR die im Folgenden näher beschriebenen Beschaffungsdienstleistungen in den Bereichen
- Medizinisches und pflegerisches Verbrauchsmaterial
- Laborbedarf mit folgenden wesentlichen Warengruppen
o Antikörper
o Plastikware (Pipettenspitzen, Zellkulturschalen)
o Molekularbiologisches Verbrauchsmaterial
o Verbrauchsmaterial Kits (Elisa und sonstige)
o Verbrauchsmaterial Zellkultur (Medien und Zubehör)
o Verbrauchsmaterial fest (v.a. Chemikalien)
o Diagnostik Mikrobiologie (flüssige und feste Medien)
- Verbrauchsmaterial der Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Medizintechnik einschließlich medizinischer Großgeräte, medizinischer Gebrauchsgegenstände (wie z.B. Infusionsständer),
- sonstiger Investitionen (wie z.B. weiße Ware, aber ohne IT-Hard-und Software, ohne Büromöbel)
erbringen soll.
(1) Anzahl der Artikel des Referenz-Warenkorbes, die beim Bewerber direkt oder als vergleichbare alternative Artikel gelistet sind
(2) Platzierung bei der Bewertung des Referenz-Warenkorbes *)
(3) Abdeckung der für das UKR wichtigen Lieferanten gem. Lieferantenliste
(4) Abdeckung der für das UKR wichtigen Lieferanten gem. Lieferantenliste über förmliche Vergabeverfahren
*) Sollten eine größere Anzahl von Bewerbern für alle Artikel des Referenzwarenkorbes Prei-se angegeben habe, als der AG zur Angebotsabgabe auffordern will (Marge 3 bis 5), wird un-ter diesen eine Auswahl wie folgt erfolgen: Für die Bewertung des Referenz-Warenkorbes wird der Netto-Gesamtpreis aller Artikel und Mengen des Excel-Sheets in eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkten normiert. 100 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamt-preis. 0 Punkt erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Netto-Gesamtpreises. Alle Netto-Gesamtpreise darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkte-bewertung für die zwischen dem niedrigsten Netto-Gesamtpreise und dem 2-fachen des niedrigsten Netto-Gesamtpreises liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Nachkommastellen. Max. können 100 Punkte erreicht werden.
Bitte achten Sie darauf, dass die Referenzobjekte so ausführlich beschrieben werden, dass nicht nur die Mindestanforderungen, sondern auch ggf. das Vorliegen der oben genannten Kriterien für die Auswahl der Bewerber daraus ersichtlich sind!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben mit Handelsregisterauszug; Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Liste aller mit ihm im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog) verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz, Vorlage Jahresabschlüsse;
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Erfahrungsnachweis in Form einer vom Bewerber gefertigten Referenzliste über mit dem Aus-schreibungsgegenstand in Art und Umfang vergleichbare erbrachte Leistungen. Ausgefüllte Excel-Tabelle „Referenz-Warenkorb“ mit den aktuell für die Mitglieder seiner Einkaufsgemeinschaft mit den Herstellern / Lieferanten der dort genannte Artikel vereinbarten Einzelpreise für wichtige Artikel des Auftraggebers aus dem Bereich ärztliches / pflegerisches Verbrauchsmaterial. Aufstellung beim Bewerber gelisteter Hersteller / Lieferanten und Angabe auf welchem Weg die Vereinbarungen mit diesen geschlossen wurden (förmliches Vergabeverfahren nach VgV, sonstige Lieferantenvereinbarung/-listung außerhalb des Vergaberechts, keine Vertragsbeziehung).
Eigenerklärung des Bewerbers über die durchschnittliche jährliche Anzahl der Beschäftigten in sei-nem Unternehmen in den letzten 3 Jahren insgesamt und in dem Tätigkeitsbereich, der Gegen-stand dieser Vergabe ist,
Eigenerklärung bzw. Nachweis zum Qualitätsmanagement; Eigenerklärung des Bieters / der Bieter-gemeinschaft, ob er / sie sich privilegierter Nachunternehmer bedienen will (Eignungsleihe) mit entsprechenden Eignungsnachweisen des Eignungsverleihers.
Referenzauftraggeber nur vergleichbar, wenn deutsche Krankenhäuser nach § 108 SGB V, mit einer Planbettenzahl von jeweils wenigstens 800 und mit jeweils wenigstens 15 verschiedenen medizinischen Fachgebieten (nach der (Muster) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Ein-sicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahme-antrags, in dem Ge-heimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).