Kraftfahrtversicherungen des Landkreises Rosenheim Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS_11/08/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-rosenheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.landkreis-rosenheim.de/aktuelles/#tab-ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Kraftfahrtversicherungen des Landkreises Rosenheim
Rahmenvereinbarung über Kfz-Versicherung ( Kfz-, Autoschutzbrief-Versicherung sowie Dienstreisekasko-, Rabattverlustversicherung) für den Fuhrpark des Landkreises Rosenheim mit dreimaliger Verlängerungsoption
Rahmenvereinbarung mit mehreren Unternehmen für Kraftfahrt-Versicherungsleistungen (Kfz-, Autoschutzbrief-Versicherung sowie Dienstreisekasko-, Rabattverlustversicherung) für die Fahrzeuge des Fuhrparkes des Landkreises Rosenheim über eine Laufzeit von 12 Monaten mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils 12 Monate.
2. Vertragslaufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2023
3. Vertragslaufzeit 01.01.2024 bis 31.12.2024
4. Vertragslaufzeit 01.01.2025 bis 31.12.2025
Der Vertrag verlängert sich um 12 Monate, wenn die Voraussetzungen gemäß Ziffer 4 der Vergabeunterlagen vorliegen.
Es besteht die Option die Rahmenvereinbarung bis zu drei mal zu Verlängern um jeweils 12 Monate, soweit die Voraussetzungen gemäß 01_Vergabeunterlagen Ziff. 4 "Gegenstand der Rahmenvereinbarung" vorliegen.
s. Vergabeunterlagen Kfz-Versicherung unter Ziffer 4 "Gegenstand der Rahmenvereinbarung"
Erteilung Einzelauftrag "Versicherungsauftrag 2022" gemäß wirtschaftlichstem Angebot. Spätestens zum 01.10.2022 teilt der entsprechende Rahmenvertragspartner dem Auftraggeber schriftlich mit, ob und inwiefern er die jeweilige Jahresprämie je Fahrzeugart für das
Versicherungsjahr 2023 zu erhöhen beabsichtigt. Bei einer Prämiensteigerung in 2023 (> 2,5%) wird ein Mini-Wettbewerb für den Einzelauftrag "Versicherungsauftrag 2023" durchgeführt und der Zuschlag erhält der Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichstem Angebot. Dies gilt ebenso für die nächstfolgenden Jahre für die Einzelaufträge "Versicherungsauftrag 2024" und "Versicherungsauftrag 2025".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- L 1240 EU „Eigenerklärung zur Eignung“
sowie
1. Eigenerklärung bzgl. der Zulassung zum Betrieb des Versicherungsgeschäftes in Deutschland der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder Nachweis über eine entsprechende Erlaubnis der zuständigen Aufsichtsbehörde eines anderen Mitgliedsstaates oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) für die ausgeschriebenen Versicherungssparten.
2. Eigenerklärung, dass der Bieter einen Eintrag im Handelsregister nicht älter als 3 Monate nachweisen kann bei Anforderung des Auftraggebers (Formular L 1240 "Eigenerklärung zur Eignung " hier Ziffer II "Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung")
Eigenerklärung Rückversicherungsschutz in ausreichender Höhe
Rückversicherungsschutz in ausreichender Höhe
Abschnitt IV: Verfahren
Rosenheim
Bieter sind bei der Angebotseröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden
einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Letzter Tag für Bieterfragen ist der 14.09.2021 (10:00 Uhr)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/88224/88227/leistung/leistung_49673/index.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages
ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).