Neubau Feuerwehrhaus und Neubau Bauhof Obertaufkirchen Objektplanung Gebäude i.S. v. § 34, HOAI, LP 3-9
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Obertaufkirchen
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84419
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obertaufkirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Feuerwehrhaus und Neubau Bauhof Obertaufkirchen Objektplanung Gebäude i.S. v. § 34, HOAI, LP 3-9
Die Gemeinde Obertaufkirchen plant den Neubau für das Feuerwehrgerätehaus und den Neubau des Bauhofes an der Autobahnauffahrt zur A94 umzusetzen.
Hierfür sind Objektplanungsleistungen für Gebäude i.S. des § 34, HOAI, LP 3-9 erforderlich.
Gemeinde Obertaufkirchen, Am Sportplatz 5, 84419 Obertaufkirchen
Die Gemeinde Obertaufkirchen plant am Standort zur Autobahnauffahrt A94 den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und den Neubau des Bauhofs.
Die bisherigen Standorte der Feuerwehr und des Bauhofes im Ort sind zu klein, nicht erweiterbar und führen regelmäßig zu Immissionskonflikten. Die erweiterten Anforderungen,
welche durch Eröffnung der Autobahn A94 an die Feuerwehr gestellt werden, können am bestehenden Standort mittelfristig nicht mehr bewältigt werden.
Zur Baumaßnahme gibt es bereits eine Vorplanung LP 1 und 2, die in der weiteren Planung zwingend zu übernehmen ist. Eine Abstimmung der Vorplanung mit Landratsamt und der Regierung von Oberbayern erfolgte bisher nicht. Des Weiteren liegt noch keine Zusage der Regierung von Oberbayern bezüglich der Förderung und des vorzeitigen Maßnahmenbeginns vor.
Das Feuerwehrgebäude besteht aus einem unterkellerten zweigeschossigen Hauptgebäude,
an dem die Fahrzeughalle mit vier Stellplätzen angeschlossen ist. Das Hauptgebäude soll einen Personenlift erhalten. Der Bauhof, mit vier Stellplätzen und Waschhalle soll durch das Treppenhaus mit dem Hauptgebäude des Feuerwehrgebäudes verbunden werden.
Für beide Gebäudeteile ist ein versetztes Pultdach vorgesehen.
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude entspr. §§ 34 HOAI, und zwar mit den Grundleistungen (LP 3-9) gem. Anlage 10.2 zur HOAI 2018 und Optional die Besonderen Leistungen „Erstellung des Brandschutznachweises“ und „Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung“ ausgeschrieben.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
— Stufe 1: LP 3 und LP 4,
— Stufe 2: LP 5, LP 6 und LP 7,
— Stufe 3: LP 8 und LP 9.
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung und einer bauabschnittsweisen Durchführung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren
- stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
- Besondere Leistungen " Erstellendes Brandschutznachweises" und "Überwachung der Mängelbeseitigung während der Gewährleistung"
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung Stufe 2: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (LP 5-7) Stufe 3: Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung (LP 8+9) Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der Bauherr behält sich vor, die Maßnahme nach der LP 4 wie folgt zeitlich zu trennen: Der Neubau Feuerwehrhaus und Neubau Bauhof sollen eventuell zeitlich versetzt, ab der LPH 5, durchgeführt werden.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https:// www.subreport.de Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach6 / 6 Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) … § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: [gelöscht]