Umsetzung des Projekts "Urheber-Auskunfts-Anspruch"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umsetzung des Projekts "Urheber-Auskunfts-Anspruch"
Programmierung von Schnittstellen an einer bestehenden Systemumgebung (MMIF-Rednet-Framework) und Anpassungen an den Primärsystem zugehörigen Adaptern (Webmerlin, MDH, Digas, etc.). Durch diese Programmierarbeiten kann ein zuverlässiger Metadatenfluss hergestellt werden, um den gesetzlichen Anforderungen des "Urheberauskunftsanspruchs" folge leisten zu können.
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München
Um Informationen aufgrund von Auskunftsanspruchs von Urhebern von Bild- und Videomaterial automatisiert generieren und zur Verfügung stellen zu können, müssen an der bestehenden Systemumgebung Schnittstellen zu verschiedenen Systemen hergestellt werden. Aufgrund der Middleware-Architektur sind hier konkret Anpassungen an den BCF-Adaptoren, den zentralen Middleware-Komponenten ZIMT und ZOM notwendig, sowie der Aufbau weiterer Datenbanken zur Persistenz.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Die Firma mmi hat bereits die
Middleware-Lösung (Frameworks) im BR entwickelt und kennt daher die Systemumgebung.
Dazu existiert eine Rahmenvereinbarung des BR mit der Firma mmi. Ergänzungen und
Weiterentwicklungen, wie im vorliegenden Fall, können angabegemäß nur von Firma mmi
geleistet werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe mmi munich media intelligence gmbh
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mmi-media.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YY5M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.