5UW – Errichtung von 5 neuen Straßenbahn-Unterwerken VP 06 Gleisbau (Gleisrückbau) Referenznummer der Bekanntmachung: 5UW VP06
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
5UW – Errichtung von 5 neuen Straßenbahn-Unterwerken VP 06 Gleisbau (Gleisrückbau)
5UW – Errichtung von 5 neuen Straßenbahn-Unterwerken VP 06 Gleisbau (Gleisrückbau)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Stadtgebiet Nürnberg ist die Errichtung von 5 neuen Unterwerken geplant.
Für das Unterwerk am Standort Gibitzenhof ist das Abstellgleis in der Wendeschleife Gibitzenhof zurückzubauen.
Auftragsumfang:
Rückbau des Abstellgleises an der Wendeschleife Gibitzenhof inklusive Entsorgung von Material und Aushub im Stadtgebiet Nürnberg.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Gesellschaftsform mit Eigentumsverhältnissen.
2.) Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
(nicht älter als 12 Monate) (Gewichtung 2 %)
3.) Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Landeskorruptionsregister
vorliegt. (Gewichtung 2 %)
4.) Kopie der Versicherungspolice(n) mit einer Deckungssumme
i. H. v. 1,0 Mio. Euro (nicht älter als 12 Monate) oder Vorlage einer
Bescheinigung der Versicherung, dass diese bereit ist, im Auftragsfall
eine Versicherung mit den entsprechenden Deckungssummen mit dem
Bieter abzuschließen. (Gewichtung 5 %)
5.) Eigenerklärung: Anerkennung deutschen Rechts im Vertragsfall.
(Gewichtung 2 %)
6.) Eigenerklärung: Bestätigung von deutschsprachigen Schlüsselpersonal
und Deutsch als Projektsprache (Gewichtung 4 %)
7.) Umsatzangaben der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
bezogen auf Tätigkeiten im ausgeschriebenen Aufgabengebiet,
(Gewichtung 5 %)
8.) Eigenauskunft (z. B. Creditreform, Bankauskunft, etc.).
(Gewichtung 8 %)
9.) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation
befindet. (Gewichtung 2 %)
10.) Eigenerklärung, dass Ihr Unternehmen seine Verpflichtung zur
Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften
des Landes des Sektorenauftraggebers erfüllt hat (Gewichtung 2 %),
11.) Eigenerklärung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich
geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens
oder Ablehnung vorliegt (Gewichtung 2 %),
12.) Zwei vergleichbare Referenzen mit Bauausführung 2017 bis 2021
(Gewichtung jeweils 33 %, insgesamt 66 %), Wertung jeweils im Vergleich
zur ausgeschriebenen Leistung für eine Referenz: 33 % voll vergleichbar,
0 % überhaupt nicht vergleichbar, Zwischenwerte werden interpoliert.
Sofern nichts anderes angegeben ist, dürfen Erklärungen nicht älter als ein
Jahr sein.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes
vorzulegen. Bei Dokumenten, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind, ist
eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen.
Ein Verweis auf Präqualifikationsportale (z.B. PQ-Bau) ist möglich, sofern die
geforderten Unterlagen dort hinterlegt sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber schreibt nach Sektorenverordnung (SektVO) aus.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.