Leistungen der Altlastenkoordination für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau Verlängerung der U5-West nach Pasing – Baulos 1 Referenznummer der Bekanntmachung: J60c195621
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Altlastenkoordination für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau Verlängerung der U5-West nach Pasing – Baulos 1
Leistungen der Altlastenkoordination für die Gewerke Straßen- und Ingenieurbau sowie Kanalbau: Aushubüberwachung; Koordinierung und Überwachung von Materialströmen; Koordinierung der Bewirtschaftung der Bereitstellungsfläche; Beweissicherung; Organisation, Durchführung und Dokumentation der Halden- und Sohlbeprobungen, der Analysen sowie die Bewertung der Untersuchungsergebnisse; Erstellen von Entsorgungsnachweisen; Einzel-Beauftragung der Entsorgung; Festlegung der lagespezifischen Kriterien für den Einbau von Bodenmaterial; Dokumentation
München, Gotthardstraße zwischen Laimer Platz und Fischer-von-Erlach-Straße.
Die Bereitstellungs- und Zwischenlagerflächen liegen max. 40 km vom Hauptort entfernt.
Die Gesamtlänge des Bauloses 1 beträgt ca. 1.064 m. Im Wesentlichen umfassen die Leistungen:
o die Aushubüberwachung (organoleptische Ansprache und Separierung des Aushubmaterials nach vermuteter Belastung),
o die Koordinierung und Überwachung von Materialströmen von und zu der Bereitstellungsfläche sowie von und zu der Zwischenlagerfläche (Materialanlieferung und -abfuhr, Zuordnung zu Haufwerken),
o die Koordinierung der Bewirtschaftung der Bereitstellungsfläche (Zuweisen von Lagerflächen, Beschriftung der Halden, etc.),
o die Beweissicherung der unversiegelten Bereiche der Bereitstellungs- und Zwischenlagerflächen vor und nach der Nutzung,
o die Organisation, Durchführung und Dokumentation der Halden- und Sohlbeprobungen, der Analysen sowie die Bewertung der Untersuchungsergebnisse
- auf der baustellennahen Bereitstellungsfläche (max. 20 km von der Baustelle entfernt),
- auf der externen Lagerfläche der Baufirma (Entfernung ca. 40 km von der Baustelle)
o Erstellen von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen im elektronischen Abfallnachweissystem für den Transport und die Verwertung von gefährlichen Abfällen als Bevollmächtigter des Auftraggebers,
o Einzel-Beauftragung der Entsorgung der deklarierten Haufwerke, Überwachung sowie Abrechnung der Leistungen der vom Auftraggeber beauftragten Entsorgungsfachfirma,
o die Festlegung der lagespezifischen Kriterien für den Einbau von Bodenmaterial, die Freigabe der Haufwerke zum Einbau sowie die Überwachung der Einhaltung der Einbaukriterien,
o sowie die Dokumentation der durchgeführten Leistungen.
Geplante Mindestzahl sind 3 Bewerber, geplante Höchstzahl 5 Bewerber. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden, bei der die auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien zu den Referenzen bewertet und gewichtet werden; Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb zu entnehmen. Es müssen zwei Referenzprojekte vorliegen, die im Referenzzeitraum 2010 bis Ende der Bewerbungsfrist begonnen und abgeschlossen wurden. Eine Referenz muss darüber hinaus unter Anwendung von mindestens 3 der 5 unter Ziff. III.1.3 genannten Regelwerke und Vollzugshinweise erbracht worden sein. Erfüllen mehrere Bewerber an dem Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Auswahlmatrix Teilnahmewettbbewerb zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
zu II.2.7): Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
bb) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG, § 98c AufentHG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
cc) dass der Bewerber zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist, im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben.
b) Der Bewerber hat – soweit aus Platzgründen möglich im Bewerbungsbogen an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Bewerbungsbogen – seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offen zu legen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Unternehmen/Büros betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonfliktes i. S. v. § 7 Abs. 1 SektVO auszulösen.
c) Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als (Diplom-)Ingenieur (FH/Univ.) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Umwelttechnik oder gleichwertige Hochschulabschlüsse oder Qualifikationen zu erbringen. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Ist der Bewerber eine Bewerbergemeinschaft, ist der Nachweis der entsprechenden beruflichen Qualifikation von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nummer 4 verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4), für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren netto.
2. Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen über mindestens 2 Mio. € für Personenschäden und mindestens 0,5 Mio € für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragszeitunterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nummer 4 verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.
Gemittelter Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von mindestens 200.000 € (netto). Erfüllt der Bewerber diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung über die durchschnittlich jährliche Zahl seiner Führungskräfte und der Zahl der weiteren Beschäftigten des Unternehmens in den letzten drei Jahren. Bei der Angabe werden nur Beschäftigte/Führungskräfte mit der Qualifikation eines abgeschlossenen Hochschulstudium mit naturwissenschaftlicher oder ingenieurtechnischer Ausrichtung angegeben werden, die im Bereich der Altlastenkoordination tätig sind. Sonstige Mitarbeiter oder Praktikanten etc. sind nicht mit anzugeben. Jede Person darf nur einmal pro Jahr und pro Position (Führungskraft oder weiterer Beschäftigter) gezählt werden.
2. Vorlage von maximal 3, mindestens 2 Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers, die anhand folgender Kriterien bewertet werden (mit jeweils 1-3 Punkte):
- Anwendung von Regelwerken und Vollzugshinweisen im Referenzprojekt (LfU-Merkblatt zur Beprobung von Boden und Bauschutt; Leitfaden für die Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen (LVGBT); Hinweise des LfU zur Einstufung von Abfällen in Bayern; Deponie-Infos und Richtwerte des LfU zum Vollzug der Deponieverordnung (hier: Deponie-Info 3, 7 und 10 sowie Richtwerte für Deponien der DK I und II nach DepV); Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Technische Lieferbedingungen für die einzuhaltenden wasserwirtschaftlichen Gütemerkmale bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau in Bayern (ZTV-wwG StB By 05) - Gewichtung 25%
- Im Referenzzeitraum 2010 – Ende der Bewerbungsfrist begonnen und abgeschlossen - Gewichtung 10%
- Projektdauer der Altlastenkoordination - Gewichtung 10%
- Auftragssumme Altlastenkoordination netto - Gewichtung 10%
- Begutachtetes Aushubvolumen m3 (eingebautes Volumen) - Gewichtung 20%
- Begutachtetes Einbauvolumen m3 (eingebautes Volumen) - Gewichtung 5%
- Anzahl der zu koordinierenden Firmen auf der Lagerfläche - Gewichtung 5%
- Bauweise - Gewichtung 10%
- Aushubüberwachung in Altlastenverdachtsfläche - Gewichtung 5%
3. Die Sohl- bzw. Beweissicherungsbeprobung ist durch eine Untersuchungsstelle nach §18 BBodSchG durchzuführen. Die Bewertung der Ergebnisse muss durch einen Sachverständigen gemäß §18 BBodSchG erfolgen.
4. Sämtliche chemischen Analyseleistungen müssen durch ein Labor erfolgen, welches nach DIN EN ISO/IEC 17025 zertifiziert ist und über eine Notifizierung als Untersuchungsstelle gemäß §18 BBodSchG verfügt.
Der Referenznehmer muss die Leistungen der Altlastenkoordination selbst erbracht und im Referenzzeitraum 2010 bis Ende des Bewerbungszeitraums begonnen und abgeschlossen haben. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind der Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb, welche den Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3) Nummer 4 verwiesen. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix Teilnahmewettbewerb.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4), für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung zu den Beschäftigtenzahlen gemäß Ziff. 1 abzugeben.
Zu 1.: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl mit der Qualifikation eines abgeschlossenen Hochschulstudium mit naturwissenschaftlicher oder ingenieurtechnischer Ausrichtung angegeben werden, die im Bereich der Altlastenkoordination tätig sind, liegt im Durchschnitt je Jahr bei größer 5.
Zu 2.: a) Mindestanforderung für die grundsätzliche Wertbarkeit jeder Referenz (Referenzprojekte 1-3): im Referenzzeitraum 2010 bis Ende der Bewerbungsfrist begonnen und abgeschlossen. Der Bewerber muss mindestens zwei insoweit wertbare Referenzprojekte vorlegen.
b) Mindestanforderung (nur ein Referenzprojekt): Anwendung von 3 der 5 o.g. Regelwerken und Vollzugshinweisen im Referenzprojekt.
Erfüllt er diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, im Rahmen der Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer erbringen.
Zu 3.: Die Nachweise
- Notifizierung (des Probenehmers) als Untersuchungsstelle gemäß §18 BBodSchG
- Zulassung (des Probenehmers) als Sachverständiger gemäß § 18 BBodSchG
müssen vorliegen.
Zu 4.: Die Nachweise
- Notifizierung (des eingesetzten Labors) als Untersuchungsstelle gemäß §18 BBodSchG
- Zertifizierung (des eingesetzten Labors) gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
müssen vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß Ziffer II.2.9).
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Die Leistungen sind in deutscher Sprache auszuüben. Im Übrigen sind die Bedingungen den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen; die Vergabeunterlagen und der Vertragsentwurf mit Anlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziff. 6.1 des Informationsmemorandums verwiesen. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen_Antworten zu verwenden. Beschreibungen zur Vorgehensweise bei Teilnahmewettbewerben auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) unter: http://meinauftrag.rib.de/hilfe/index.html?teilnahmewettbewerbe.html.
3.
Für die Bewerbung von Bewerbergemeinschaften wird insbes. auf Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung sowie auf Ziff. 6.3 des Informationsmemorandums verwiesen.
4.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden.
5.
Die in Ziffer II.2.7) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
6.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Vorbehalten ist auch die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
8.
Weitere Angaben zu Inhalt und Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
9.
a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung benannten Unterlagen für jedes Mitglied und die unter Ziffer III.1.3 genannten Eignungsvoraussetzungen (Referenzangaben) von jedem Mitglied bezogen auf die Leistungsbereiche, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird, vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bewerber sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z. B. Unterauftragnehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragsnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Erklärung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland