Rahmenvereinbarung – Büro-, Konferenz-, Besprechungsraumbestuhlung (RV BKH 2021) Referenznummer der Bekanntmachung: E_080_422839_sempet_fep
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/263eacfb-0fe4-4bff-9f27-34c30bbf4e74
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung – Büro-, Konferenz-, Besprechungsraumbestuhlung (RV BKH 2021)
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ausstattung der Fraunhofer Institute und Einrichtungen mit modernen, innovativen, zeitgemäßen, funktionalen und qualitativ hochwertigen Bestuhlungen für Büroarbeitsplätze, Konferenz- und Besprechungsräumen auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit für die Fraunhofer-Gesellschaft sowie ihre Institute und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.
Büro-/Besprechungsraumbestuhlung
Bundesweit
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ausstattung der Fraunhofer Institute und Einrichtungen mit modernen, innovativen, zeitgemäßen, funktionalen und qualitativ hochwertigen Bestuhlungen für Büroarbeitsplätze, Konferenz- und Besprechungsräumen auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit für die Fraunhofer-Gesellschaft sowie ihre Institute und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.
2 x je 12 Monate
Verlängerungsoption 2 x je 12 Monate
Konferenz-/Hörsaalbestuhlung
bundesweit
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Ausstattung der Fraunhofer Institute und Einrichtungen mit modernen, innovativen, zeitgemäßen, funktionalen und qualitativ hochwertigen Bestuhlungen für Büroarbeitsplätze, Konferenz- und Besprechungsräumen auch unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit für die Fraunhofer-Gesellschaft sowie ihre Institute und Forschungseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland.
2 x je 12 Monate
Verlängerungsoption 2 x je 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit Nachweis der Deckungssummen oder Erklärung zur Versicherbarkeit
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens
- Angaben zu leistungsartbezogenem Umsatz
Mindeststandards:
Der Bieter muss über die letzten drei (3) Geschäftsjahre am Markt tätig gewesen sein oder sich die entsprechende Eignung von einem anderen Unternehmen leihen und einen kumulierten Gesamtumsatz von mindestens (4) Mio. Euro und einen leistungsartbezogenen Umsatz von mindestens einer halben (½) Mio. Euro pro Jahr erzielt haben.
Detaillierung in den Vergabeunterlagen. Alle Eignungskriterien hier sind Musskriterien.
- Bonitätsauskunft bei der Creditreform (wird vom Auftraggeber eingeholt)
- Erklärungen zur Bietergemeinschaft
- Angaben / Verzeichnis über Teilleistungen anderer Unternehmen
- Ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen
- Ggf. Fragebogen zur Selbständigkeit
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB
- Unternehmensdarstellung (Firmenprofil) mit folgenden Mindestangaben: Anzahl Mitarbeiter gesamt und im ausgeschriebenen Bereich, Umwelt- und Nachhaltigkeitskonzept des Unternehmens (50%)
- Mindestens 3 Referenzen (50 %)
- Erklärung zum Eintrag in ein Berufs- oder Handelsregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (wird vom Auftraggeber eingeholt).
Detaillierung in den Vergabeunterlagen. Das Firmenprofil und die Referenzen sind gewichtet und werden dementsprechend bewertet.
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen. Alle unter III geforderten Unterlagen müssen spätestens mit dem Angebot abgegeben werden. Ein Fehlen führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Anforderung Unterlagen - erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. - Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB) - Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 06.09.2021 12:00 Uhr eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 52175
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.fraunhofer.de