Neuerwerb eines Single Photon Emission ComputedTomograph (SPECT-CT) u. eine SPECT-fähige Gammakamera Referenznummer der Bekanntmachung: 000002-01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuerwerb eines Single Photon Emission ComputedTomograph (SPECT-CT) u. eine SPECT-fähige Gammakamera
Lieferung, Montage und Inbetriebnahme eines SPECT-CT und einer SPECT-fähigen Gammakamera inklusive Planung und Durchführung der räumlichen Umbaumaßnahmen, Einweisung der Mitarbeiter, Instandhaltung und Wartung, sowie die Demontage, den Abtransport und die fach- und umweltgerechte Entsorgung des Altgerätes Siemens E.CAM
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Zuge der Modernisierung der Geräteausstattung wird das Klinikum Nürnberg eine SIEMENS E.CAM-Gammakamera durch Geräte ersetzen, die den aktuellsten Stand der Technik besitzen. Gegenstand der Ausschreibung ist der Neuerwerb eines Single Photon Emission Computed Tomograph (SPECT-CT; Neu-System) und eine SPECT-fähige Gammakamera (Neu-System) für das komplette Spektrum nuklearmedizinischer Untersuchungen, d.h. zur Diagnostik und Therapievorbereitung für die Bereiche Endokrinologie, Gastroenterologie, Kardiologie, Nephrologie, Neurologie, Onkologie, Orthopädie, Pneumologie, Rheumatologie und Urologie. Die Lieferung, Montage und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des SPECT-CT und der SPECT-fähigen Gammakamera sowie die Planung und Durchführung der räumlichen Umbaumaßnahmen Vorort einschließlich der Einweisung der zuständigen Mitarbeiter des Klinikum Nürnbergs und der Abschluss eines Instandhaltungs- und Wartungsvertrags mit einer Laufzeit von 6 Jahren sind ebenfalls Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung. Des Weiteren beinhaltet die ausgeschriebene Leistung die Demontage des Altgerätes Siemens E.CAM, sowie den Abtransport vom bisherigen Standort und die fach- und umweltgerechte Entsorgung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen zu § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe. Eigenerklärungen zu § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung.
Eigenerklärung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Mindestens drei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einer SPECT-fähigen Gammakamera. Mindestens drei in Art und Umfang vergleichbare Referenzen für die Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von einem SPECT-CT. Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert nur Referenzen, dessen Fertigstellungsdatum nicht mehr als drei Jahre zurückliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da die ausgeschriebene Leistung ohne eine Objekt-/Ortsbesichtigung nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden kann, besteht die Notwendigkeit, die Bieter zur Besichtigung der örtlichen Gegebenheiten zu verpflichten. Der Bieter muss Vorort die örtlichen Bedingungen für die Planung und Durchführung der räumlichen Umbaumaßnahmen sowie die Demontage und den Abtransport des Altgerätes Siemens E.CAM besichtigen. Weiterführende Information zur Objekt-/Ortsbesichtigung sind in den Vergabeunterlagen unter Bewerbungsbedingungen aufgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.