Beschaffung eines Forschungs-PCCT (Photonenzählender Computertomograph) für die Forschungsreihen des UKW
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines Forschungs-PCCT (Photonenzählender Computertomograph) für die Forschungsreihen des UKW
Beschaffungsvorgabe eines PCCT für die Radiologie des UK-Würzburg.
Durch den Vorstand des UKW wird die Einführung und Forschung an und mit der gewünschten neuen Technologie als wegweisend empfunden. Die Beschaffung und Betrieb eines solchen Prestigeobjektes für das UKW ist schnellst möglichst umzusetzen. Hierfür wird der Zeitraum Oktober/November 2021 vom Vorstand unterstützt.
In der etablierten Strategiekommission des UK-Würzburg wurde der gewünschte Erwerb des Gerätes besprochen und positiv als Bedarfswunsch beschlossen.
Der Fachbereich begründete in der Vorstellung, dass er nur durch dieses Gerät die beim UK-Würzburg laufenden und geplanten Forschungsaktivitäten mit der Technologie von Dual-Source und Dual-Photoncounting-Detektor durchführen kann.
Entsprechender Prüf- und Empfehlungsauftrag an die DFG wurde positiv returniert.
Durch den Vorstand des UKW wird die Einführung und Forschung an und mit der gewünschten neuen Technologie als wegweisend empfunden. Die Beschaffung und Betrieb eines solchen Prestigeobjektes für das UKW ist schnellst möglichst umzusetzen. Hierfür wird der Zeitraum Oktober/November 2021 vom Vorstand unterstützt.
Zusammengefasst wurde erhoben, dass die Neuentwicklung der Firma Siemens neue Felder in der Forschung für die Radiologie freigibt. Das UKW will bei den ersten 20 Ausrollungen von Siemens ein Gerät für die Forschung erwerben. Dies fördert neben der Forschung am UKW auch das Prestige weltweit. Es gibt keine anderen Geräte auf diesem Stand der Technik und mit den seitens Radiologie vorgesehen Features.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Photonenzählender Computertomograph (PCCT)
Der PCCT der Fa. Siemens ist das einzige System weltweit, welches die bei uns geplanten Forschungsaktivitäten mit der Technologie von Dual-Source und Dual-Photoncounting-Detektor durchführen kann. Die Alleinstellung und Auswahl des Systems wurde vorab durch einen DFG-Antrag begründet und durch den positiven Bescheid des Antrages durch die DFG bestätigt.
Durch den Vorstand des UKW wird die Einführung und Forschung an und mit der gewünschten neuen Technologie als wegweisend empfunden. Die Beschaffung und Betrieb eines solchen Prestigeobjektes für das UKW ist schnellst möglichst umzusetzen. Hierfür wird der Zeitraum Oktober/November 2021 vom Vorstand unterstützt.
Erklärung:
Die photonenzählende Computertomographie ermöglicht durch die neuartige, photonenzählende Detektortechnologie eine detaillierte Energiequantifizierung der Röntgenquanten. Dadurch wird die Signalauswertung der niederenergetischen Strahlung bei gleichzeitig sehr hoher räumlicher Auflösung und niedriger Röntgendosis möglich.
Zusätzlich können multienergetische / multispektrale Datensätze erhoben werden. Dies ist nur bei dem PCCT der Fa. Siemens gegeben und erlaubt in dieser Kombination einzigartige Möglichkeiten der Bildgebungsprogramme und Diagnostik.
Die photonenzählenden Detektoren können mit Hilfe einer direkten Impulskonvertierung multispektrale/multienergetische Bildinformationen bei gleichzeitig sehr niedriger Strahlendosis und Kontrastmitteldosis (bzw. -konzentration) sammeln.
Dies reduziert zusätzlich die Dosisbelastung während der Untersuchung der Patienten und stellt daher einen weiteren Baustein bei der Sicherung und Erhöhung der Patientensicherheit dar.
Im Gegensatz zu Produkten mit energieintegrierenden Detektoren können mit dem neuen Produkt so bis zu vier verschiedene Energieklassen unterschieden werden. Das eröffnet neue Möglichkeiten in der CT bildgebenden Forschung für neuartige Kontrastmittel-Konzepte hinsichtlich der verwendeten Kontrast-Materialien (z.B. Au, W) und Mechanismen (gewebe- und/oder zell-spezifisch). Dies könnte mittels PCCT nun erstmalig Einblicke in metabolische und biochemische Prozesse liefern (,,Tracer-Verfahren").
Diese Methoden und Darstellungen zur Diagnostik können nur mit dem PCCT System der Fa. SIEMENS getätigt werden.
Der photonenzählende Computertomograph ermöglicht das Scannen von Patienten mit sehr niedriger Strahlendosis oder Kontrastmitteldosis (bzw. -konzentration) aufgrund der deutlich verbesserten Dosiseffizienz durch den neuartigen photonenzählenden Detektor. Darüber hinaus liefert die neuartige Technologie multispektrale/multienergetische Bildinformationen. Die mit der neuen Technologie einherqehende höhere räumliche Auflösunq führt in vielen Bereichen der existierenden CT Bildgebung zu einem Mehrwert an diagnostischer Information, welche in der Patientenversorgung neue Möglichkeiten in der Diagnostik ermöglicht. Diese Möglichkeiten sind nur in Verbindung der eingesetzten Technologien möglich. Hierbei könnten laufende Studien nochmals auf Ergebnissicherung überprüft und im Sinne der Wissenschaft und des Patientenwohls in Folge dieser Prüfung, entsprechend angeglichen werden, falls nötig. Dies macht in diesem Jahr auch die schnellstmögliche Installation zu einem Prioritätsmerkmal dieser Beschaffung.
Bewertung der Marktsituation und Gewichtung der Kriterien für eine Auswahl auf dem internationalen Medizintechnik-Markt ist kein weiterer PCCT mit den genannten Eigenschaften käuflich zu erwerben. Insbesondere nicht innerhalb des seitens UKW gewünschten, sowie der Technik und Verwaltung vorgegebenen Zeitfensters zur Implementierung.
Dem UKW wird hier die Möglichkeit eingeräumt, vor Markteinführung mit dem neu entwickelten und bei Installation CE-zertifizierten PCCT zu arbeiten. Weltweit wird somit ein entsprechender Positionsschub des UKW am Gesundheitsmarkt von den internen Entscheidungsträgern erhofft und erwartet.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist;
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und;
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der unter der o.g. Referenznummer veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung. Hierzu wird diese vorliegende Veröffentlichung über vergebene Aufträge abschließend erstellt.