Sicherheits- und Empfangsdienste Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2021-017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheits- und Empfangsdienste
Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, einen Dienstleistenden für die Sicherheits- und Empfangsdienste der Liegenschaft des Helmholtz Zentrum München zu finden, der die Leistungen sowohl fachlich als auch personell und organisatorisch professionell und auf einem hohen Qualitätsniveau ausführt.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Werkschutz Neuherberg, Besucher- und Telefonzentrale, Postsortier- und Verteilservice und Streifendienst Großhadern inkl. Implementierungsphase.
Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit vom Auftraggeber schriftlich gekündigt wird, er endet jedoch spätestens mit Ablauf des 28.02.2026.
Sie können in der Eignungsprüfung zusätzlich max. 40 Punkte erreichen. Als geeignet gilt der Bewerber, der mind. 16 Punkte über alle 4 Kategorien erreicht.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt erst nach Abgabe der Teilnahmeanträge und nach der Bewertung mit maximal sieben (7) Bewerbern (Bestplatzierten gemäß Eignungsbewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bewerber komplett zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung Eignung Haftpflichtversicherung Zertifizierung Qualitätsmanagement Zertifizierung Sicherheitsdienstleistungen Genehmigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34 a Abs. 1 Satz 1 GewO Referenzen Mindestumsatz, bitte bestätigen Sie das Erreichen des geforderten auftragsspezifischen Mindestumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
Eigenerklärung Eignung Haftpflichtversicherung Zertifizierung Qualitätsmanagement Zertifizierung Sicherheitsdienstleistungen Genehmigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34 a Abs. 1 Satz 1 GewO Referenzen Mindestumsatz, bitte bestätigen Sie das Erreichen des geforderten auftragsspezifischen Mindestumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
Eigenerklärung Eignung Haftpflichtversicherung Zertifizierung Qualitätsmanagement Zertifizierung Sicherheitsdienstleistungen Genehmigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34 a Abs. 1 Satz 1 GewO Referenzen Mindestumsatz, bitte bestätigen Sie das Erreichen des geforderten auftragsspezifischen Mindestumsatz von mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.