Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-020
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Odelzhausen
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85235
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.odelzhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung von 3 Kindergärten der Gemeinde Odelzhausen
Odelzhausen
Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung von 3 Kindergärten der Gemeinde Odelzhausen
Frühester Beginn der auszuschreibenden Leistung ist der 01.01.2022. Die Laufzeit des jeweiligen Reinigungsvertrags erstreckt sich zunächst über zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (maximal 2 x 1 Jahr). Der Vertrag endet in jedem Fall auch ohne Kündigung des Auftraggebers spätestens zum 31.12.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinsichtlich der zu reinigenden Objekte finden sich in den auf der Vergabeplattform befindlichen Ausschreibungsunterlagen umfangreiche Fotodokumentationen. Eine Objektbesichtigung ist daher nicht erforderlich. Sollte dennoch eine Objektbesichtigung durch den Bieter ausdrücklich gewünscht werden, so wird eine solche auf Antrag angeboten. Die Bieter haben sich für eine Terminvereinbarung per E-Mail / Telefon an Frau Erhardt, [gelöscht] / +49 8134 7467205 zu wenden und vorzutragen, welche Örtlichkeiten besichtigt werden sollen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen,
kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134
GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es
wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den
Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen sind (vgl. § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der
Vergabekammer anstreben können.Sofern die Auftraggeberin einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter
nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer
einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/