Klärschlammentsorgung für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 01721/61/1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Klärschlammentsorgung für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen
Vergabe der Klärschlammentsorgung (inkl. Übernahme und Transport) für das Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen vom 01.12.2021-30.11.2023. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Memmingen beabsichtigt, den in ihrem Gruppenklärwerk anfallenden zentrifugierten Klärschlamm zur thermischen Entsorgung (inkl. Übernahme und Transport) zu vergeben. Jährliche Menge: ca. 9.000 Mg/a – 11.500 Mg/a zentrifugierter Klärschlamm mit einem Trockensubstanzgehalt (TS-Gehalt) von 20 % bis 30 %. Diese Menge entspricht insgesamt jährlich ca. 2.100 Mg/a bis 2.600 Mg/a Trockensubstanz (TS). Bei der zu Grunde gelegten Gesamtmenge des Klärschlamms handelt es sich um den geplanten Anfall pro vollem Kalenderjahr. Für Teile eines Jahres ist jeweils eine entsprechend anteilige Menge zu übernehmen.
Die Übernahme des Klärschlamms durch den Auftragnehmer erfolgt an folgendem Standort: Gruppenklärwerk Memmingen, Illerstraße 50, 87751 Heimertingen. Übernahmezeiten: Dienstag und Donnerstag: 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Bei Feiertagen verschiebt sich die Abholung jeweils um einen Tag oder nach Absprache. Von Seiten des Auftraggebers wird am Donnerstag jeder Woche bis spätestens 10:00 Uhr per Mail die Anzahl der nötigen Abfuhren für die Tage Dienstag und Donnerstag (bzw. ein anderer Tag bei Feiertagen) der darauffolgenden Woche mitgeteilt. Fällt der Feiertag auf einen Donnerstag, erfolgt die Mitteilung bereits am Mittwoch. Weitere Regelungen zur Übernahme und Transport sind unter 2.8 "Übernahme und Transport des Klärschlamms" in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Der Leistungsbeginn ist der 01.12.2021. Der für die Leistungserbringung maßgebliche Dienstleistungsvertrag wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (Leistungsende: 30.11.2023) ausgeschrieben.
Innerhalb von 14 Werktagen nach Zuschlagserteilung ist vom Auftragnehmer eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR vorzulegen. Die Bürgschaft ist von einem in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer zu stellen. Weitere Anforderungen an die Bürgschaft sind unter dem Paragrafen 14 „Sicherheiten“ in den besonderen vertraglichen Bedingungen aufgeführt. Die Vorlage einer Bankerklärung ist im Angebot nicht notwendig.
Die mit der operativen Leistungserbringung beauftragte Niederlassung des Auftragnehmers sowie die thermische Entsorgungsanlage müssen bis spätestens sechs Monate nach Leistungsbeginn als Entsorgungsfachbetrieb/-e nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) in Bezug auf die vertragsgegenständlichen Leistungen zertifiziert sein oder über ein gleichwertiges
Zertifikat verfügen. Diese Zertifikate sind bis zum Vertragsende aufrechtzuerhalten (Paragraf 3 Abs. 4 "Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers" der besonderen vertraglichen Bedingungen).
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters.
- (Eigen-) Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (im Angebotsteil I enthalten). Ist eine Betriebshaftpflichtversicherung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht in dieser Höhe vorhanden, besteht die Möglichkeit eine schriftliche Bestätigung eines Dritten (Versicherungsunternehmen o. Ä.), dass spätestens zum Leistungsbeginn eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung mit der geforderten Deckungssumme vorliegen wird, dem Angebot beizufügen.
Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Entsorgung von Klärschlamm.
- Nutzungsnachweis für die angebotene thermische Entsorgungsanlage für Klärschlamm.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die thermische Entsorgung von mindestens 3.000 Mg/a Klärschlamm. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei der Kalenderjahre 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Menge und des jeweiligen Beauftragungszeitraumes vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
- Nutzungsnachweis für die angebotene thermische Entsorgungsanlage für Klärschlamm für die gesamte Vertragslaufzeit. Der Nachweis muss die Mindestangaben gemäß „Mustertext zum Nutzungsnachweis der thermischen Entsorgungsanlage“ (separates Dokument in den Vergabeunterlagen) beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine entsprechende Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Das Angebot ist elektronisch über die Angebotsfunktion der vom Auftraggeber genutzten Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ einzureichen. Das Angebot ist in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Sofern im Rahmen der elektronischen Angebotsabgabe eine Eintragung der „Gesamtsumme“ in dem von der Vergabeplattform generierten Leistungsverzeichnis erforderlich ist, dient diese Angabe lediglich der Plausibilität. Rabatte/Aufpreise sind nicht einzutragen und werden bei der preislichen Auswertung nicht berücksichtigt. Grundlage der preislichen Auswertung sind ausschließlich die in den Preisblättern des Angebotsvordrucks eingetragenen Einheitspreise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.