Oberammergau – Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberammergau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82487
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gemeinde-oberammergau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oberammergau – Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
Die Gemeinde Oberammergau vergibt die Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans nach § 18 HOAI 2021 mit integriertem Landschaftsplan nach § 23 HOAI 2021.
Gemeinde Oberammergau
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Flächenplanung nach HOAI 2021 Abschnitt 1 gem. § 18 Flächennutzungsplan, LPH 1-3, mit Anlage 2, sowie nach Abschnitt 2 HOAI 2021 gem. § 23 Landschaftsplanung, LPH 1-4, mit Anlage 4, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, wie z. B. gem. Anlage 9 HOAI 2021:
— 3b) Vorabstimmungen mit Planungsbeteiligten und Fachbehörden,
— 3j) Mitwirken beim Ermitteln von Fördermöglichkeiten,
— 3k) Stellungnahmen zu Einzelvorhaben während der Planaufstellung,
— 5a) Vorbereitung und Durchführung des Scopings,
— 5b) Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der formellen Beteiligungsverfahren,
— 5h) Wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen,
— 5q) Mitwirken an der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers einschließlich Mitwirken an Informationsschriften und öffentlichen Diskussionen, sowie Erstellen der dazu notwendigen Planungsunterlagen und Schriftsätze,
— 5r) Teilnehmen an Sitzungen von politischen Gremien des Auftraggebers oder an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung,
— 5v) Anwenden komplexer Bilanzierungsverfahren im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
— 6g) Erstellen von Unterlagen im Rahmen von artenschutzrechtlichen Prüfungen oder Prüfungen zur Vereinbarkeit mit der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.
Die Gemeinde Oberammergau hat derzeit ca. 5 500 Einwohner und umfasst eine Fläche von 3 006 ha. Das Gemeindegebiet ist von Naturschutzgebieten umgeben.
Der aktuell gültige Flächennutzungsplan stammt aus dem Jahr 1980 und wurde seither nicht mehr überarbeitet.
Veränderte Rahmenbedingungen und Bedarfe in den Bereichen Gewerbeflächen, regenerative Energien, Klinik, Wohnen, Beherbergung, Ortscharakterbewahrung, innerörtliches Radwegekonzept, Erschließung, Altenheim, Tourismus Liftanlagen, sowie land- und forstwirtschaftliche Belange erfordern neue Zielsetzungen für die städtebauliche Entwicklung, um für die Bürgerinnen und Bürger qualitativ hochwertige Lebens-, Arbeits- und Freizeitbedingungen zu sichern, und machen eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan erforderlich.
Ein ISEK wurde bereits erarbeitet. Das Büro, welches das ISEK erarbeitet hat, gilt als vorbefasster Bewerber.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Für den Flächennutzungsplan:
— Stufe 1: LPH 1 gem. § 18 HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 2+3 gem. § 18 HOAI 2021.
Für den Landschaftsplan:
— Stufe 1: LPH 1+2 gem. § 23 HOAI 2021,
— Stufe 2: LPH 3 gem. § 23 HOAI 2021,
— Stufe 3: LPH 4 gem. § 23 HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Germering
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Ort: Weilheim / Obb.
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland