Belieferung von Verbrauchsgas für das bayernets Netzgebiet
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayernets.de
Abschnitt II: Gegenstand
Belieferung von Verbrauchsgas für das bayernets Netzgebiet
Gemäß § 22 Abs. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) haben „Betreiber von Energieversorgungsnetzen die Energie, die sie für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigen, nach transparenten, auch in Bezug auf verbundene oder assoziierte Unternehmen nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen.
Die Grundsätze eines marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens gemäß § 22 Abs. 1 EnWG wendet bayernets auf die Beschaffung seines Bedarfs an sogenanntem Verbrauchsgas entsprechend an, welches für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Netzbetrieb erforderlich ist.
München
Gemäß § 22 Abs. 1 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) haben „Betreiber von Energieversorgungsnetzen die Energie, die sie für den Ausgleich von Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung benötigen, nach transparenten, auch in Bezug auf verbundene oder assoziierte Unternehmen nichtdiskriminierenden und marktorientierten Verfahren zu beschaffen.
Die Grundsätze eines marktorientierten, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens gemäß § 22 Abs. 1 EnWG wendet bayernets auf die Beschaffung seines Bedarfs an sogenanntem Verbrauchsgas entsprechend an, welches für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Netzbetrieb erforderlich ist.
Der Liefervertrag läuft zunächst für 36 Monate. Er verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, sofern nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 12 Monaten jeweils zum 1. Januar, 06:00 Uhr ordentlich gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 96 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bewerber muss schriftlich bestätigen, dass der fachliche Ansprechpartner des Bewerbers verhandlungssicheres Deutsch in Wort und Schrift beherrschen und fähig ist, Sachverhalte zu diskutieren.
Zudem ist zusätzlich vorzulegen:
Ein aktueller Auszug aus dem Handels-, Berufs- oder Gewerberegister des Herkunftslandes (nicht älter als 12 Monate bei Ablauf der Teilnahmefrist) bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
(Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt.
Nachweise und Unterlagen sind deutschsprachig vorzulegen. Sofern deren Originalsprache nicht Deutsch ist, sind sie zu übersetzen. Die Übersetzung muss von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher oder einem solchen vergleichbaren Übersetzer oder Dolmetscher angefertigt werden).
Die Bewerbung als Bewerbergemeinschaft ist zulässig.
Jeder Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat das auf der bayernets-Homepage zum Download zur Verfügung gestellte Dokument „Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum Teilnahmewettbewerb Belieferung von Verbrauchsgas für das bayernets-Netzgebiet“ für sich separat — wie ein Einzelbewerber — vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere rechtsverbindlich zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen.
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrer Bewerbung / TeiInahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche und rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung abzugeben;
— dass im Falle der Angebotsaufforderung eine Bietergemeinschaft und im Falle der Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE)- /Arbeitsgemeinschaft – in der Konstellation der Bewerbergemeinschaft – gebildet wird,
— in der die im Beauftragungsfalle geplante Organisationsform nebst der Organisationsstruktur angegeben ist,
— in der alle beteiligten Mitglieder aufgeführt sind und der sämtliche Mitglieder rechtsverbindlich vertretende Bevollmächtigte nebst dessen postalischer Adresse bezeichnet ist,
— in der erklärt ist, dass der bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber bayernets rechtsverbindlich vertritt,
— in der die jeweilige Leistungserbringung durch die Mitglieder angegeben ist,
— in der erklärt ist, dass alle Mitglieder im Beauftragungsfalle gesamtschuldnerisch haften, und
— in der erklärt ist, dass sich ein jedes Mitglied verpflichtet, die für das jeweilige Mitglied festgelegte Leistung zu erbringen und die dafür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
Die Bildung oder Änderung einer Bewerbergemeinschaft ist nach Ablauf der Bewerbungsfrist zum Teilnahmewettbewerb nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers möglich.
Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber muss erklären:
— dass er sich nicht im Insolvenzverfahren befindet und seine gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt hat und er sich nicht auf Grund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften in einem vergleichbaren Verfahren oder vergleichbarer Lage befindet,
— dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
Jeder Bewerber muss nachweisen:
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsanstalt zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsabgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Werden die geforderten Bescheinigungen von dem betreffenden Mitgliedstaat nicht ausgestellt, so können diese durch eine eidesstattliche Erklärung ersetzt werden, die ein berechtigter Vertreter des Unternehmens vor einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür zuständigen Berufsorganisation des Ursprungs- oder Herkunftsmitgliedstaates abgibt. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde;
— dass er seine Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers erfüllt hat. Der Nachweis ist durch eine aktuelle
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes zu erbringen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben erfüllt hat oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Eine Bescheinigung gilt als aktuell, wenn sie vor weniger als einem Jahr vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgestellt wurde.
Zusätzlich muss jeder Bewerber vorlegen:
— eine aktuelle Bonitätsauskunft von Creditreform oder vergleichbar (nicht älter als 4 Wochen bei Ablauf der Teilnahmefrist)
Bewerber / Bewerbergemeinschaften können Einwände und / oder Korrekturen vorbringen, sofern die Bonitätsauskunft aus ihrer Sicht nicht zutreffend sein sollte. Diese Einwände/Korrekturen müssen so substantiiert sein, dass der Auftraggeber sie überprüfen kann.
Der Bonitätsindex des Bewerbers darf maximal 300 betragen. Bei einem ausgewiesenen Bonitätsindex über diesen Wert wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen.
Bewerber die die nachfolgenden Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Jeder Bewerber muss erklären:
— dass er über das Know-how und über Erfahrungen bzgl. des prozessualen Ablaufs zur Belieferung mit Verbrauchsgas verfügt,
— dass ihm die/das zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlichen Mittel/Personal zum Zeitpunkt der Vertragsdurchführung zur Verfügung stehen werden und er sich verpflichtet, im Fall der Auftragsvergabe diese(s) Mittel/Personal für die Leistungserbringung zur Verfügung zu stellen,
— dass er bei Angebotsabgabe mitteilen wird, welche Teile des Auftrags sie beabsichtigen, im Wege der Unterauftragsvergabe an Nachunternehmer zu vergeben,
— dass er auf Verlangen des Auftraggebers zu den Vergabeverhandlungen mitteilen wird, mit welchen Nachunternehmern er tatsächlich zusammenarbeiten wird, und welche Leistungen diese Nachunternehmer erbringen,
— dass er die vom Auftraggeber in den Vergabeverhandlungen geforderten Nachweise und Erklärungen zur Eignung dieser Nachunternehmer sowie eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, dass diese die für sie festgelegten Lieferungen / Leistungen erbringen, vorlegen wird.
(Der Auftraggeber behält sich vor, die Eignung der Nachunternehmer für die von ihnen durchzuführenden Leistungsbestandteile sowie das Nichtvorliegen von Vergaberechtlichen Ausschlussgründen – u.a. nach §§ 123 und 124 GWB – vor Zuschlagserteilung zu prüfen.);
— dass er die festgelegte Nachunternehmerkonstellation während des Vergabeverfahrens nicht ändern wird. Dasselbe gilt nach Zuschlagserteilung,
— Dass er über ein eingeführtes und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystem verfügt. Qualitätsmanagementsysteme ohne Zertifizierung sind erlaubt.
Als Nachweis sind zusätzlich vorzulegen:
— Angaben zu mindestens vier Referenzen über die Belieferung von Erdgas und/oder Biogas. Mindestens eine dieser vier Referenzen muss die Belieferung von mindestens 1 GWh/a Erdgas umfassen. Außerdem muss mindestens eine dieser vier Referenzen die Belieferung von mindestens 500 MWh/a Biogas umfassen. Eine Referenz, die eine Belieferung von sowohl Erdgas als auch Biogas in der oben geforderten Menge zusammen umfasst, ist zulässig und kann als zwei Referenzen gewertet werden. Die Referenzen werden berücksichtigt, wenn diese Belieferungen in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist stattgefunden haben.
Die unter Ziff. III.1.1 — III.1.3 genannten Anforderungen stellen Mindestanforderungen dar, bei deren Nichterfüllung der Bewerber zwingend auszuschließen ist.
Zusätzlich muss jeder Bewerber erklären, dass:
— keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen,
— keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen.
Bewerber, bei denen mindestens einer der vorgenannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegt, können vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Weitere objektive Teilnahmeregeln und -kriterien siehe unter VI.3) Zusätzliche Angaben
Gem. Ziff. 10. Sicherheitsleistung des Gasliefervertrags ist der AG berechtigt eine Sicherheitsleistung vom Lieferanten zu verlangen, wenn die Sorge besteht, dass der Lieferant seinen Lieferverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen wird. Ein begründeter Fall liegt bei zweimaligem Verzug bei den Lieferverpflichtungen oder wenn gegen den Lieferanten zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden. Die Nicht-Lieferung der angeforderten Sicherheitsleistung ist ein Grund für eine fristlose Kündigung durch bayernets
Die dort genannten Bedingungen sind keine Mindestanforderungen sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Verbindlichkeit des Gaspreises gemäß § 5 über gesamte Vertragsdauer gemäß § 18 des Gaslieferungsvertrages für den Einsatz als Verbrauchsgas stellt eine Mindestanforderung dar und ist nicht verhandelbar.
Die Preise sind Nettopreise in Euro.
Im Übrigen sind die maßgeblichen Vorschriften Ziff. 5 (Gaspreis) und 6 (Abrechnung, Rechnungsstellung und Zahlung) des Gasliefervertrags keine Mindestanforderungen, sondern können Gegenstand der Verhandlung sein.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Siehe Ausschreibungsunterlagen:
Die neben den Teilnahmeunterlagen auf der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung veröffentlichten Unterlagen für das an den Teilnahmewettbewerb anschließende Verhandlungsverfahren (nachfolgend: „Ausschreibungsunterlagen“) dienen im Teilnahmewettbewerb lediglich der Information. Das bedeutet auch, dass mit der Bewerbung noch kein Angebot abzugeben ist.
Weiter in VI.3 Zusätzliche Angaben dieser Auftragsbekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für den Teilnahmewettbewerb gelten als Grundlage die auf der eVergabe Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) bereitgestellten
„Allgemeine Bewerbungsbedingungen für die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb“ des Auftraggebers.
Die vorgenannten Bedingungen, Ziff. III.1.1) bis III.1.4), sowie diese Ziff. VI.3), bilden die Grundlage für die Bewerberauswahl. Deshalb sind die geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben.
Darüber hinaus ist das auf der eVergabe-Plattform (siehe Internetadresse unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ der im EU-Amtsblatt veröffentlichten Auftragsbekanntmachung) zum Download zur Verfügung gestellte
Formular „Fragenkatalog, Allgemeine Eignungskriterien und Mindestanforderungen zum Teilnahmewettbewerb Belieferung von Verbrauchsgas für das bayernets-Netzgebiet“ vollständig und ordnungsgemäß auszufüllen und insbesondere rechtsverbindlich zu unterzeichnen sowie die entsprechenden Unterlagen, Erklärungen und Nachweise beizubringen.
Die ausgefüllten Unterlagen sind zwingender Bestandteil des Teilnahmeantrages. Bewerber, die die Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die rechtsverbindlich unterzeichneten Teilnahmeanträge — samt Anschreiben, Erklärungen, Nachweise und ausgefüllten Unterlagen — sind bei der unter Ziffer I.3) „Kommunikation“ genannten Adresse ausschließlich elektronisch über die eVergabe-Plattform hochzuladen. Zusammen mit den eingescannten Teilnahmeanträgen sind die vorgenannten Unterlagen (als PDF und ggf. XLS) zu übermitteln.
Bayernets wird in einer ersten Phase die eingegangenen Erstangebote — ohne vorherige Verhandlung — anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien auswerten.
Nur die 3 besten Angebote, die sich aus dieser Auswertung ergeben, werden anschließend in der zweiten Phase zu mindestens einer Verhandlung eingeladen. Die nach der letzten Verhandlungsrunde abgegebenen Letztpreisangebote werden dann ebenfalls anhand der bekannt gemachten Zuschlagskriterien ausgewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage von Erstangeboten zu vergeben, ohne in Verhandlung einzutreten.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
§160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland