Beschaffung von Luftreinigungsgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 11/4-2021-Ze-19
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden i.d. OPf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weiden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Luftreinigungsgeräten
Die Stadt Weiden i.d.OPf. beschafft im Rahmen der erneuten Förderung "Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen – Neuauflage 2021 (FILS-R-N) für die Schulen mobile Luftreinigungsgeräte für Klassen- und Fachräume.
Beschaffung von Luftreinigungsgeräten
Weiden i.d.OPf.
Lieferung von 150 mobilen Luftreinigungsgeräten für die Weidener Schulen.
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen - Neuauflage 2021 (FLS-R-N) möchte die Stadt Weiden ihre zugehörigen Schulen als Sachaufwandsträger mit weiteren mobilen Luftreinigungsgeräten ausstatten.
In Frage kommen mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie oder Ionisations-und Plasmatechnologie, zur Verringerung der Aerosolkonzentration.
Beschaffung von Luftreinigungsgeräten
Weiden i.d.OPf.
Lieferung von 159 mobilen Luftreinigungsgeräten für die Weidener Schulen.
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen - Neuauflage 2021
(FLS-R-N) möchte die Stadt Weiden ihre zugehörigen Schulen als Sachaufwandsträger mit weiteren mobilen Luftreinigungsgeräten ausstatten.
In Frage kommen mobile Luftreinigungsgeräte mit Filtertechnologie, UV-C-Technologie oder Ionisations-und Plasmatechnologie, zur Verringerung
der Aerosolkonzentration.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226586
- Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft,
- Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226586
- Nachweis eines bestimmten Jahresumsatzes für die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226586
- Vorlage geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten
wesentlichen Leistungen. Angabe von Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, und des
Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners
- Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226586
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsfrist wird aufgrund der Dringlichkeit nach § 15 Abs. 3 VgV auf 18 Tage festgelegt.
Gemäß dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 11.07.2021 können die Kommunen Beschleunigungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Weiden i.d.OPf.
Keine Bieter zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch
den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die
unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information
per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle)
zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein
Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15
Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten
(vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ort: Weiden
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]